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Beistandschaft / Amtsvormundschaft

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts


Das Bundesministerium für Justiz erarbeitete einen Entwurf zur Änderung des Vormundschaftsgesetzes, der u.a. auch den Fachverbänden zur Einschätzung und Stellungnahme vorgelegt wurde.
Auch das KVJS-Landesjugendamt Baden-Württemberg wird über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄE) hierzu seine Sichtweise einbringen.

Ein kurzer Überblick zum Gesetzesentwurf:
Zentrales Ziel der Gesetzesinitiative ist es, den persönlichen Kontakt zwischen Vormund und Mündel zu stärken. Die Notwendigkeit hierzu erschließt sich aus Sicht des Ministeriums auf dem Hintergrund der Aufarbeitung von Kindesmisshandlungen und –vernachlässigungen in der Vergangenheit. Auch die Praxis der Amtsvormundschaften habe demnach Anlass zur Kritik gegeben.

So sieht der Entwurf vor,

  • das Erfordernis des ausreichenden persönlichen Kontakts des Vormunds 
    mit dem Mündel ausdrücklich im Gesetz zu verankern,
  • die Pflicht des Vormunds zur Aufsicht über die Pflege und Erziehung des 
    Mündels im Gesetz stärker hervorzuheben,
  • den persönlichen Kontakt des Vormunds mit dem Mündel ausdrücklich in die jährliche Berichtspflicht des Vormunds einzubeziehen,
  • den persönlichen Kontakt des Vormunds mit dem Mündel in die Aufsichtspflicht des Familiengerichts über die Amtsführung des Vormunds ausdrücklich einzubeziehen,
  • die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft auf 50 Vormundschaften je Mitarbeiter zu begrenzen.

Die gesetzliche Verankerung soll nach dem Entwurf durch Änderungen der §§ 1793, 1800, 1837 und 1840 BGB, außerdem des § 55 SGB VIII umgesetzt werden.
Insbesondere die im Rahmen der Änderung des § 55 SGB VIII vorgeschlagene Begrenzung der Fallzahlen auf 50 Kinder/Jugendliche pro Mitarbeiter bzw. Amtsvormund soll dazu beitragen, einen Rahmen zu schaffen, der eine monatliche Kontaktaufnahme zwischen Kind/Jugendlichen und Amtsvormund erlaubt. Dabei soll sich der Amtsvormund persönlich ein genaues Bild über die Lebensumstände des Mündels verschaffen.

 

Die Arbeitshilfen zum FamFG finden Sie wie gewohnt in unserem Mitgliederbereich

Auslandsrückgriff

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG), Handlungsleitlinien Auslandsrückgriff
(PDF - 100 KB)

Berücksichtigung ausländ. Verhältnisse, Ländergruppeneinteilung ab 2004
(PDF - 2,5 MB)

Handlungsleitlinien Stand 26.08.2008
(PDF - 140 KB)

Die Düsseldorfer Tabelle

Stand 01.01.2009 finden Sie hier:

Düsseldorfer Tabelle 2009
(PDF - 45 KB)

 

Ihr Ansprechpartner:

Markus Michel;
Tel. 0721- 8107 814
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Redaktionskreis:

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