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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Das Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe insbesondere bei Fragestellungen zu folgenden Arbeitsgebieten:

  • Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung
  • Kostenbeteiligung
  • Sonderaufwendungen im Einzelfall
  • Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege
  • Geldleistungen für Kinder in Tagespflege
  • Rahmenvertrag Baden-Württemberg

In diesem Zusammenhang werden Empfehlungen und Richtlinien erstellt sowie Arbeitspapiere, Orientierungshilfen und Leitfäden entwickelt.

In fachspezifischen Arbeitsgruppen kooperieren dabei örtliche und überörtliche Jugendhilfeträger mit den Kommunalen Landesverbänden zugunsten einer landeseinheitlichen Verfahrensweise.

Die erstellten Arbeitshilfen finden Sie alle auf dieser Internetplattform. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Ihre Ansprechpartner/-innen

Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung

Claudia Bittlingmaier
Tel. 0711 6375-299
E-Mail schreiben

Ilona Stolpp
Tel. 0721 8107-825
E-Mail schreiben

Kostenbeteiligung, Sonderaufwendungen im Einzelfall

Andrea Kehling
Tel. 0721 8107-812
E-Mail schreiben

Leistungen für Kinder in Vollzeitpflege

Rüdiger Arendt
Tel. 0711 6375-436
E-Mail schreiben

Geldleistungen für Kinder in Tagespflege

Katrin Steinhilber
Telefon: 0711/6375-424
E-Mail schreiben

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