Das Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung der Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe insbesondere bei Fragestellungen zu folgenden Arbeitsgebieten:
In diesem Zusammenhang werden Empfehlungen und Richtlinien erstellt sowie Arbeitspapiere, Orientierungshilfen und Leitfäden entwickelt. In fachspezifischen Arbeitsgruppen kooperieren dabei örtliche und überörtliche Jugendhilfeträger mit den Kommunalen Landesverbänden zugunsten einer landeseinheitlichen Verfahrensweise. Die erstellten Arbeitshilfen finden Sie alle auf dieser Internetplattform. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. | Ihre Ansprechpartner/-innenÖrtliche Zuständigkeit und KostenerstattungClaudia Bittlingmaier Ilona Stolpp Kostenbeteiligung, Sonderaufwendungen im EinzelfallAndrea Kehling Leistungen für Kinder in VollzeitpflegeRüdiger Arendt Geldleistungen für Kinder in TagespflegeKatrin Steinhilber |

