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Existenzgründung

Existenzgründung und -erhaltung

Das Integrationsamt des KVJS kann die Gründung und die Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz schwerbehinderter Menschen fördern.

Unternehmensgründerinnen und -gründer müssen Fachkenntnisse (z. B. abgeschlossene Lehre/ Studium) und einschlägige Berufserfahrung sowie betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse haben. Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können.

Schwerbehindert bedeutet, dass ein durch das Versorgungsamt anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.

Gefördert werden Antragsteller, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer in eine abhängige Beschäftigung zu vermitteln sind, und denen es auf Grund ihrer Vermögenssituation nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Mittel zur Existenzgründung oder -erhaltung selbst aufzubringen.

Bei den Leistungen des Integrationsamts zur Existenzgründung und -erhaltung handelt es sich um Ermessensleistungen auf die kein Rechtsanspruch besteht. Ob und in welcher Höhe Leistungen gewährt werden, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Ausführliche Informationen bietet der KVJS-Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen, den Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Ihr Ansprechpartnerin für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen:


Sylvia Arth
Telefon 07 11/ 63 75-750
Fax 07 11/ 63 75-260
E-Mail schreiben

Ihr Ansprechpartner für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg:


Herbert Hofmann
Telefon 07 11/ 63 75-273
Fax 07 11/ 63 75-260
E-Mail schreiben

 

Info-Material

KVJS-Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen (PDF 1,2 MB)

kostenlos zu beziehen bei
Gisela Lüttges
Telefon: 07 21/ 81 07-983
E-Mail schreiben

 

Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (PDF 243 KB)

 

Musterformulare als Anlagen zum Antrag auf Existenzgründung
(Excel-Datei, 37 KB)


 
Weitere nützliche Internet-Adressen finden Sie hier.

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