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Tagesbetreuung von Kindern

Das Landesjugendamt unterstützt und berät öffentliche, freie und private Träger von Kindertageseinrichtungen sowie in Fragen der Kindertagespflege.

Es fördert die Tagesbetreuung und Erziehung in der Familie durch Unterstützung von modellhaften Vorhaben, durch fachliche Begleitung, Broschüren und Arbeitshilfen, den Austausch zwischen öffentlichen und freien Trägern und durch Fortbildungsveranstaltungen.

Das Landesjugendamt bietet überregionale und regionale Fachtagungen, Workshops und Seminare sowie Inhouse-Seminare als individuell zugeschnittene Veranstaltungen vor Ort für Organisationen, Dienste und Einrichtungen z.B. zur Teamentwicklung, Konzeptionsentwicklung, Qualitätsmanagement.

Und ob Kindergarten, Krippe oder Schülerhort, jede Kindertageseinrichtung braucht eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes. Dies stellt sicher, dass in allen Einrichtungen eine Mindestqualität an personellen und räumlichen Standards gegeben ist.

 

KVJS-spezial, Heft 5, Tagesbetreuung für Kinder, Februar 2009. Das Sonderheft gewährt einen Einblick in unseren Beratungsservice für Kommunen, Betriebe und Politik.

 

Weitere Publikationen zum Thema finden Sie hier

Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Stadt- und Landkreise finden Sie hier

 

weitere Informationen für die Fachöffentlichkeit - etwa für Einrichtungen und Expert/innen der Jugendhilfe

 

Anträge

Fachleute von Kindertagesstätten können sich auf unseren Seiten folgende Anträge herunterladen

  • Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis einer neuen Tageseinrichtung für Kinder
  • Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis einer betreuten Spielgruppe
  • Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis
  • Anlage zum Antrag auf Änderung der Betriebserlaubnis
  • Muster Personalberechnung 
  • Muster Excel-Berechnung zum Personalbedarf

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