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Betriebliches Integrationsteam

Das Integrationsteam besteht aus den betrieblichen Helfern: dem Betriebsrat oder Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers. Nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) unterstützen die Mitglieder des Integrationsteams in den Betrieben und Dienststellen die Teilhabe schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft.

Aufgabe der betrieblichen Helfer ist es, die betrieblichen Möglichkeiten für eine den Fähigkeiten und der Behinderung entsprechende Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen voll auszuschöpfen. Dabei sollen sie untereinander - in Form des Integrationsteams - und mit den behördlichen Aufgabenträgern eng zusammenarbeiten.

Für die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen hat das KVJS-Integrationsamt ein umfassendes Informationspaket geschnürt.

 

Das Fortbildungsangebot des KVJS-Integrationsamts für Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams finden Sie hier

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