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Betriebliches Integrationsteam

Vertretung der Schwerbehinderten

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt.

In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen.

Weitere ausführliche Informationen zur SBV finden Sie hier.

Informationen zur Wahl der SBV finden Sie hier

Die Schwerbehinder-
tenvertretung. Aufgaben, Pflichten und Rechte, Handlungsfelder, April 2006 (PDF 712 KB)

Kurzinfo Wahl der Schwerbehinderten-
vertretung
(PDF 366 KB)

Wahl der Schwerbe-
hindertenvertretung. Förmliches und vereinfachtes Wahlverfahren, Wahlformulare, Wahlkalender, Stand März 2006 (PDF 558 KB - ohne Anlagen)

Praxisleitfaden für die Schwerbehinderten-
vertretung. Herausgegeben von der BIH, September 2006
(PDF 1 MB)

Alle Broschüren sind kostenlos zu beziehen bei:

Gisela Lüttges
Telefon: 07 21  81 07-983
E-Mail schreiben

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