Vertretung der SchwerbehindertenDie Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Im SGB IX wird hierfür auch die Bezeichnung Vertrauensperson eingeführt. In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen. | Weitere ausführliche Informationen zur SBV finden Sie hier. Informationen zur Wahl der SBV finden Sie hier. Die Schwerbehinder- Kurzinfo Wahl der Schwerbehinderten- Wahl der Schwerbe- Praxisleitfaden für die Schwerbehinderten- Alle Broschüren sind kostenlos zu beziehen bei: Gisela Lüttges |


