Kooperation von Jugendämtern und Familiengerichten im KinderschutzAm 10.02.09 hat das Landesjugendamt zusammen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg im KVJS-Tagungszentrum Gültstein den gemeinsamen Fachtag " Kooperation von Jugendämtern und Familiengerichten im Kinderschutz" durchgeführt. Rund 90 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Jugendämtern und Familiengerichten informierten sich über neue gesetzliche Grundlagen: Das "Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls" gilt seit 01.09.08 und das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)" tritt ab 01.09.2009 in Kraft. Nach den Vorträgen von Dr. Monika Keske, Direktorin des Amtsgerichts Bad Urach, und Dr. Thomas Meysen, Fachlicher Leiter des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)e.V. Heidelberg, erörterten Familienrichter/innen und Leitungskräfte der Jugendämter in interdisziplinären Workshops Anforderungen und Perspektiven für ihre Zusammenarbeit im Kinderschutz. Dr. Monika Keske Dr. Thomas Meysen
Gesetzentwurf der Landesregierung zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg (Kinderschutzgesetz | Kontakt beim KVJS:Olaf Hillegaart Das Fortbildungsprogramm für sogenannte erfahrene Fachkräftefinden Sie hier
Vernachlässigte Kinder - wissenschaftliche Erkenntnisse und Handlungskonzepte für Kindertageseinrichtungen...hier..
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