Vertragsrecht und Vergütungen

Vergütungen, Entgelte

Die Fachkräfte des KVJS verhandeln im Auftrag der 44 Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs knapp 9.000 Leistungsangebote mit einem Volumen von circa acht Milliarden Euro jährlich. Die Pflegesätze sichern die Betreuung von alten und jungen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung.

Jahrzehntelange Verhandlungserfahrung

Die Erfahrung der KVJS-Fachkräfte bei den Pflegesatz-Verhandlungen ist in Fachkreisen bekannt. Schon bei den KVJS-Vorgängerverbänden, den Landeswohlfahrtsverbänden Württemberg-Hohenzollern und Baden, waren sie bis Ende 2004 gesetzlicher "Verhandlungsführer" für die Leistungsträger. Dann ging die Zuständigkeit in der Behindertenhilfe gesetzlich auf die Kreise über. Die Kreise haben den KVJS am 12. Oktober 2004 mittels einer kommunalen Vereinbarung wieder für alle Hilfebereiche mit den Verhandlungen betraut.

Hintergrund

Für (teil-)stationäre Pflege-, Jugend- oder Behinderteneinrichtungen sind Pflegesätze und Entgelte die wichtigste Finanzierungsquelle. Sie decken zum Beispiel die Kosten für Pflege, Betreuung, Förderung, Unterkunft und Verpflegung. Auch die notwendige Refinanzierung von Investitionen in Gebäude wird damit bestritten.

Nur die wenigsten der betroffenen alten, jungen oder behinderten Menschen müssen oder können für ihre Betreuung selbst aufkommen. Meist leisten die 44 Stadt- und Landkreise.

Im Auftrag dieser Leistungsträger verhandelt der KVJS die Pflegesätze mit den Trägern von Heimen und Einrichtungen. Im Einzelfall beauftragen die Kreise den KVJS auch mit Verhandlungen bei ambulanten Angeboten - zum Beispiel in der Familienpflege, bei Frauenhäusern oder beim Betreuten Wohnen für Menschen  mit Behinderung oder Pflegewohngemeinschaften.

Meist werden sich die Verhandlungspartner innerhalb eines Tages einig, die Vereinbarungen laufen mindestens ein Jahr. Nur bei einem geringen Prozantsatz der Verhandlungen wird eine Schiedsstelle angerufen.

Im Interesse seiner Mitglieder – der 44 Stadt- und Landkreise – achtet der Verband darauf, dass notwendige Erhöhungen des Pflegesatzes sich an den Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren und leistungsgerecht sind. Gerade in der Pflege muss Baden-Württemberg einen Ländervergleich in Bezug auf Qualität und personelle Ausstattung keineswegs scheuen.  In der Altenhilfe etwa hat Baden-Württemberg einen Qualitätsstandard zu bieten, der bundesweit an der Spitze liegt.