Inklusionsbetriebe

Ein Aspekt der Inklusion: Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten zusammen.

Inklusionsbetriebe bieten schwerbehinderten Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen oder behinderten oder von Behinderung bedrohten psychisch kranken Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse des allgemeinen Arbeitsmarktes. 
Zwischen 30 bis 50 Prozent der Belegschaft müssen zu diesem Personenkreis gehören. Die Beschäftigten erhalten dort arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung und die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen. Damit soll diesen Personen die Qualifizierung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Inklusionsbetriebe können sowohl rechtlich selbstständige Inklusionsunternehmen als auch rechtlich unselbstständige Inklusionsabteilungen oder Inklusionsbetriebe sein.

Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Inklusionsbetrieben und gewährt Zuschüsse zu den Lohnkosten und für den besonderen Aufwand.

Detaillierte Informationen erhalten Sie hier:

Grundsätze für die Förderung von Inklusionsbetrieben mit Anlage zur pauschalierten Lohnkostenförderung
(Stand 01.11.2022)

FAQ - Fragen und Antworten zu laufenden Leistungen an Inklusionsbetriebe


Laufende Förderung (Lohnkostenzuschüsse, Zuschuss für den besonderen Aufwand)

Wichtiger Hinweis:
Bitte das Informationsschreiben und die Einwilligung vor dem Ausfüllen des Antrags vom beschäftigten schwerbehinderten Menschen unterschreiben lassen und im Verlauf der Antragstellung hochladen:

Informationsschreiben zum Datenschutz für den beschäftigten schwerbehinderten Menschen

Einwilligung des beschäftigten schwerbehinderten Menschen nach der Datenschutzgrundverordnung

Antrag Lohnkostenförderung und besonderer Aufwand
 

Den Antrag auf Leistungen aus dem Förderprogramm "Arbeit Inklusiv" erhalten Sie beim zuständigen Integrationsfachdienst.

Ein Zuschuss zur Fortbildung von Leitungskräften in Inklusionsbetrieben kann ebenfalls gewährt werden.

Die Kurse finden Sie hier:  Fortbildungsprogramm für Inklusionsunternehmen
 
Bitte setzen Sie sich vor der Buchung der Fortbildungen Module 1-3 sowie 5, 7, 9 und dem Refresher mit Ihrem Fachberater beim KVJS-Integrationsamt in Verbindung.

Auch in Inklusionsunternehmen kann es zu Konflikten mit Mitarbeitenden kommen. In diesen Fällen kann das KVJS-Integrationsamt moderierend eingreifen über Präventionsverfahren oder über das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Formular "Angaben zum Präventionsverfahren nach § 167 Sozialgesetzbuch IX"

Merkblatt Prävention

Rundschreiben vom 20.11.2013 zur Betrieblichen Prävention nach dem SGB IX

Inklusionsbetriebe können sich um die Vergabe öffentlicher Aufträge bewerben. Die ausschreibenden Organisationen haben bei der Vergabe die Möglichkeit, Bewerber mit besonderem sozialen Aufgabenfeld entsprechend zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Vergabe öffentlicher  Aufträge

Mehr über das umfangreiche Produkt- und Dienstleistungsangebot der baden-württembergischen Inklusionsbetrieben erfahren Sie unter http://www.iubw.de

Informationen zum KVJS-Forschungsprojekt „Mehrdimensionale Erfassung der Unternehmensleistung von Integrationsfirmen in Baden-Württemberg“ finden Sie im Themenbereich KVJS-Forschung.

Fortbildungen

Fortbildungsprogramm für Inklusionsunternehmen 2024

(zwecks Förderung der Module 1-3 sowie 5, 7, 9 und dem Refresher setzen Sie sich bitte vor der Buchung der Fortbildungen mit Ihrem Fachberater beim KVJS-Integrationsamt in Verbindung)

Geschäftskonzeption Wiesendrusch

Geschäftskonzeption:
Wiesendrusch - Gewinnung und Vertrieb von gebietsheimischem Saatgut

Die Broschüre kann nicht heruntergeladen werden. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Fachberater/innen.