Integrationsfachdienste (IFD)

Die Integrationsfachdienste  beraten und informieren schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber bei allen Fragen der beruflichen Teilhabe.

Die im Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelten Aufgaben des IFD umfassen die Aufnahme, die Ausübung und Sicherung von möglichst dauerhaften Arbeitsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Zu Beginn wird die Notwendigkeit einer intensiven persönlichen Begleitung abgeklärt. Zur Zielgruppe gehören zum Beispiel seelisch oder geistig behinderte Menschen oder Sinnesbehinderte. 

Eine weitere Aufgabe ist die Beratung von Arbeitgebern zu allen Fragen rund um die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. 

Die Integrationsfachdienste arbeiten vor allem im Auftrag des KVJS-Integrationsamtes, können aber auch von der Agentur für Arbeit und den Rehabilitationsträgern – zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung – beauftragt werden.
 

Bei der Aufnahme von Arbeitsverhältnissen am allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen die IFD Schülerinnen und Schüler mit anerkannter Schwerbehinderung. Ebenso Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die in den WfbM für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses vorbereitet wurden. 

Im Rahmen von Praktika oder befristeten Arbeitsverträgen lernen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zunächst kennen. Die Fachberater der IFD informieren vor der Arbeitsaufnahme über finanzielle Förderung und bringen die Beantragung auf den Weg. Die IFD bleiben auch über die Einarbeitungsphase Ansprechpartner für die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber.

Wenn es in Arbeitsverhältnissen von Schwerbehinderten zu Konflikten oder Problemen kommt, können die Betreffenden sich bei den IFD hierzu beraten lassen. Die Fachberaterinnen und Fachberater sind geschult, die Nachbetreuung nach einem Klinikaufenthalt, Fälle der Krisenintervention und psychosoziale Fragestellungen im betrieblichen Kontext zu begleiten. 

Wenn behinderungsbedingte Leistungsminderungen auftreten, arbeiten die Fachberaterinnen und Fachberater mit den Kolleginnen und Kollegen der begleitenden Hilfe beim Integrationsamt zusammen. 

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden zu Fragen der Neugründung von Arbeitsverhältnissen und zur Sicherung langjährig beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beraten. Für Fragen rund um das Thema Beschäftigung schwerbehinderter Menschen sind die IFD Fachberaterinnen und Fachberater kompetente Ansprechpartner.

Die IFD stellen bei Bedarf auch den Kontakt zum Technischen Beratungsdienst her. Dies kann im Rahmen der behinderungsgerechten Anpassung eines Arbeitsplatzes oder bei der Neuschaffung eines beispielsweise barrierefreien Arbeitsplatzes notwendig werden. 

Videos

Filmreihe „Beschäftigung mit Handikap“

In loser Folge präsentiert das KVJS-Integrationsamt kurze Videos mit interessanten Beispielen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen.

Sie bekommen Einblicke in das Zusammenspiel zwischen KVJS-Integrationsamt, Integrationsfachdiensten und Arbeitgebern.


Die Videos finden Sie auf den Internetseiten der Integrationsfachdienste