Gesetzliche Grundlagen
Der KVJS wurde zum 1. Januar 2005 gegründet. Er übernahm zu einem Großteil die Aufgaben der gleichzeitig aufgelösten Landeswohlfahrtsverbände (Baden und Württemberg-Hohenzollern).
Die Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände sowie die Gründung des KVJS und der Aufgabenübergang sind im Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) von Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. Juli 2004 geregelt, insbesondere:
- Gesetz zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände (Artikel 177 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes – VRG)
- Gesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Jugend- und Sozialverbandsgesetz – JSVG) (Artikel 178 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes – VRG)
Der KVJS ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge. Zudem ist der Verband Träger der Zentralen Adoptionsstelle, der überörtlichen Betreuungsbehörde, des Integrationsamtes und des Medizinisch-Pädagogischen Dienstes. Der KVJS berät und unterstützt darüber hinaus die 44 Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der Sozial-, Eingliederungs- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg bei diesen Aufgabenfeldern. Gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit sind unter anderem:
- Gesetz über kommunale Zusammenarbeit – GKZ
- Gemeindeordnung Baden-Württemberg – GemO BW
- Achtes Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII
- Neuntes Sozialgesetzbuch: Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – SGB IX
- Elftes Sozialgesetzbuch: Soziale Pflegeversicherung – SGB XI
- Zwölftes Sozialgesetzbuch: Sozialhilfe – SGB XII
- Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit – BEEG
- Das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg – LKJHG
- Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz – KiTaG)
- Betreuungsorganisationsgesetz – BtOG
- Gesetz über die Vermittlung und Begleitung der Adoption und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz – AdVermiG)
- Gesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes und des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – AG BtG
- Gesetz zur Umsetzung der Pflegeversicherung in Baden-Württemberg (Landespflegegesetz – LPflG)
Hinweis
Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte entsprechen nicht immer der aktuellen Fassung. Die aktuelle Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt oder im Gesetzblatt für Baden-Württemberg.