Fachschule für Heilerziehungshilfe
Ziel der Ausbildung
Die Fachschule bildet Frauen und Männer zu Heilerziehungshelfern und -helferinnen aus. Die Qualifikation befähigt sie, behinderte Menschen in Einrichtungen bei der Erziehung, bei der außerschulischen Bildung und der Pflege zu begleiten.
Die Fachschule für Heilerziehungshilfe bietet eine praxisorientierte Ausbildung, die Absolvent/innen für die pädagogische Arbeit
- in den Wohnheimen und
- den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
qualifiziert.
Interessent/innen können sich ganzjährig bewerben.
Aufnahmevoraussetzungen
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand,
- eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit (der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule kann bis zur Dauer von zwei Jahren auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden),
- Anstellung in einem Arbeitsfeld der Behindertenhilfe,
- der Anstellungsträger muss eine schriftliche Einverständniserklärung zur Schulausbildung abgeben und einen Mentor (Praxisanleiter) benennen.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben mit Informationen über das derzeitige Arbeitsfeld und den Anstellungsträger,
- tabellarischer Lebenslauf,
- 2 Lichtbilder,
- beglaubigte Kopien aller Schulabschluss-, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnisse.
- beglaubigte Geburtsurkunde
Rahmenbedingungen der Ausbildung
Die einjährige Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungshilfe erfolgt berufsbegleitend. Ausbildungsbeginn ist jeweils im September.
In 14-tägigem Rhythmus sind jeweils zwei Unterrichtstage (Montag und Dienstag) und vier bis fünf Blockwochen in diesem Studienjahr festgesetzt. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.
Abschluss
Nach bestandener Abschlussprüfung wird vom Bildungszentrum Schloss Flehingen ein Abschlusszeugnis ausgestellt.
Nach dem Anerkennungsjahr, das in derselben WfbM abgeleistet wird, bekommen die Absolventen – ohne weitere Prüfung – die staatliche Anerkennung als „Heilerziehungshelfer“ verliehen.
Kosten
Derzeit wird ein Schulgeld in Höhe von 3.150 € für die sonderpädagogische Zusatzqualifikation erhoben. Die Hälfte des Schulgeldes ist zu Beginn des Ausbildungsjahres zu entrichten, die zweite Hälfte im Laufe der Ausbildung. (Änderungen vorbehalten).
Diese Ausbildungskosten werden in der Regel durch den Anstellungsträger übernommen.
Stand: November 2010
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin
Dorsy Schwedes
Tel.: 07258 75-62
Fax: 07258 75-90
E-Mail schreiben
KVJS-Bildungszentrum
Schloss Flehingen
Gochsheimer Str. 19
75038 Oberderdingen
So finden Sie uns
Bankverbindung
Landesbank Baden-Württemberg Stuttgart
BLZ 600 501 01
Konto 2 228 282




