Fachschule für Heilerziehungshilfe

Ziel der Ausbildung

Die Fachschule bildet Frauen und Männer zu Heilerziehungshelfern und -helferinnen aus. Die Qualifikation befähigt sie, behinderte Menschen in Einrichtungen bei der Erziehung, bei der außerschulischen Bildung und der Pflege zu begleiten.

Die Fachschule für Heilerziehungshilfe bietet eine praxisorientierte Ausbildung, die Absolvent/innen für die pädagogische Arbeit

  • in den Wohnheimen und
  • den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

qualifiziert.

Interessent/innen können sich ganzjährig bewerben.

 

Aufnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand,
  • eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit (der Besuch einer beruflichen Vollzeitschule kann bis zur Dauer von zwei Jahren auf die praktische Tätigkeit angerechnet werden),
  • Anstellung in einem Arbeitsfeld der Behindertenhilfe,
  • der Anstellungsträger muss eine schriftliche Einverständniserklärung zur Schulausbildung abgeben und einen Mentor (Praxisanleiter) benennen.

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben mit Informationen über das derzeitige Arbeitsfeld und den Anstellungsträger,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • 1 Lichtbild,
  • beglaubigte Kopien aller Schulabschluss-, Ausbildungs- bzw. Arbeitszeugnisse.
  • beglaubigte Geburtsurkunde

Rahmenbedingungen der Ausbildung

Die einjährige Ausbildung an der Fachschule für Heilerziehungshilfe erfolgt berufsbegleitend. Ausbildungsbeginn ist jeweils im September.

In 14-tägigem Rhythmus sind jeweils zwei Unterrichtstage (Montag und Dienstag) und vier bis fünf Blockwochen in diesem Studienjahr festgesetzt. Die Teilnahme am Unterricht ist verpflichtend.

Abschluss

Nach bestandener Abschlussprüfung wird vom Bildungszentrum Schloss Flehingen ein Abschlusszeugnis ausgestellt.

Nach dem Anerkennungsjahr, das in derselben WfbM abgeleistet wird, bekommen die Absolventen – ohne weitere Prüfung – die staatliche Anerkennung als „Heilerziehungshelfer“ verliehen.

Kosten

Derzeit wird ein Schulgeld in Höhe von 3.150 € für die sonderpädagogische Zusatzqualifikation erhoben. Die Hälfte des Schulgeldes ist zu Beginn des Ausbildungsjahres zu entrichten, die zweite Hälfte im Laufe der Ausbildung. (Änderungen vorbehalten).

Diese Ausbildungskosten werden in der Regel durch den Anstellungsträger übernommen.

Stand 2013

  • Fachschueler/innen an Seminartischen
  • große Halle im Hauptgebaeude
  • Haupteingang von innen
  • Teilnehmer vor einem historischen Schulungsgebäude

Kontakt

Frau Dorsy Schwedes

Ihre Ansprechpartnerin

Dorsy Schwedes

Tel.: 07258 75-62
Fax: 07258 75-90

E-Mail schreiben

KVJS-Bildungszentrum
Schloss Flehingen

Gochsheimer Str. 19
75038 Oberderdingen

So finden Sie uns

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