Was ist das?Das Persönliche Budget ist ein fester monatlicher Geldbetrag für behinderte Menschen. Er ist für Dienstleistungen bestimmt, die er oder sie benötigt, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Ziel ist, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Viele nutzen das Persönliche Budget, um zum Beispiel selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben. Das Persönliche Budget ermöglicht passgenau, den individuellen Hilfebedarf einzukaufen und zu organisieren. Der behinderte Mensch bestimmt selbst, wer die erforderliche Unterstützung leisten soll. Er bestimmt das „wann“ und das „wie“. Mit dem Persönlichen Budget sollen die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung des behinderten Menschen sowie sein Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Art der Leistung: Aus der bisher üblichen Sachleistung wird eine Geldleistung. Insofern entstehen durch das Persönliche Budget keine neuen Leistungsansprüche. Wer kann das Persönliche Budget bekommen?Das Budget ist für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen gedacht. Das Persönliche Budget des Sozialhilfeträgers für Leistungen der Eingliederungshilfe kann unter folgenden Voraussetzungen eingerichtet werden:
Wofür ist das Budget des Sozialhilfeträgers?Mit dem Geld können behinderte Männer und Frauen Dienstleistungen ordern aus den Bereichen:
Konkret können das zum Beispiel sein: Koch- Spül- und Einkaufshilfen, Begleitung bei Behördengängen, Fahr- und Essensdienste oder auch Begleitung für den Theaterbesuch. Wen können behinderte Menschen beauftragen?Wen Budgetnehmer beauftragen, bleibt ihnen überlassen. Es gibt Heime und Einrichtungen, welche die Dienstleistungen erbringen, aber auch Angehörige, Nachbarn oder Studierende. Wo gibt es das Budget?Behinderte Menschen oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.
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--> in dieser Broschüre wird das Persönliche Budget in einfacher Sprache erklärt. Sie ist besonders für Menschen mit Sprachschwierigkeiten gedacht. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Das trägerübergreifende Budget, "Jetzt entscheide ich selbst", Version in leichter Sprache, PDF-Datei, 550 KB Zum Weiterlesen"Rechtlicher Anspruch auf das Persönliche Budget seit Januar 2008", aus: KVJS-aktuell 1. 08
Modellprojekt Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Abschlussbericht, April 2006.
Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg (Hrsg.): Modellprojekt Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg. Abschlussbericht der wissenschaftlichen Begleitforschung, Stuttgart August 2005.
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Hrsg.): Vorläufige Handlungsempfehlungen „Trägerübergreifende Aspekte bei der Ausführung von Leistungen durch ein Persönliches Budget" vom 1. November 2004, Frankfurt, Stand: November 2006. |


