Pflegekinderhilfe

Die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei Pflegeeltern ist eine Form der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses. Kinder und Jugendliche können von der Beständigkeit des Beziehungsangebots bei Pflegeeltern bzw. in Pflegefamilien profitieren und die Einbindung in den familiären Alltag in einem stabilen Umfeld erfahren.

Voraussetzung für diese Form der Hilfen zur Erziehung ist die Gewährung der Vollzeitpflege als geeignete und notwendige Hilfeart, die Entscheidung der sorgeberechtigten Eltern, ihr Kind in eine Pflegefamilie zu geben sowie geeignete Pflegepersonen, die bereit sind, das Kind bzw. den Jugendlichen bei sich aufzunehmen.

Die Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes bzw. Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Die Möglichkeit der Rückkehr in die Herkunftsfamilie sollte anhand der Besonderheiten im Einzelfall abgewogen werden und mit allen Beteiligten kommuniziert werden. Neben der Beratung und Begleitung der Pflegefamilien ist deshalb auch die Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilie von besonderer Bedeutung

Das KVJS-Landesjugendamt berät die Pflegekinderdienste der Jugendämter und die Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe, entwickelt Empfehlungen und organisiert Veranstaltungen zu Themen der Pflegekinderhilfe.

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