Hilfe zur Erziehung - Beratung, Konzeption, Betriebserlaubnis und Aufsicht
Der Bereich Hilfen zur Erziehung betrifft Eltern, die Hilfe und Unterstützung bei der Erziehung ihres Kindes benötigen. Sie können diese Hilfe in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Form erhalten. Dieses Maßnahmesprektrum ist noch erweitert um Hilfen für Kinder, die seelisch behindert oder beeinträchtigt sind.
Die genannten Hilfen werden gemeinsam von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe abgestimmt und konzeptionell ausgestaltet und mit den Leistungsberechtigten inhaltlich durchgeführt.
Das KVJS-Landesjugendamt unterstützt die Jugendämter durch Fachberatungen, Fortbildungen und praktische Arbeitshilfen z.B. in den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst, Erziehungsberatung, Betreuung durch Pflegeeltern, „Frühe Hilfen“ für Kleinkinder – die Jugendämter vor Ort unterstützen Eltern bei der Erziehung ihres Kindes.
Das KVJS-Landesjugendamt erteilt für Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, eine Betriebserlaubnis. Sinn und Zweck der Betriebserlaubnis ist die Sicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen.
Über diese Schutzfunktion hinaus hat das KVJS-Landesjugendamt auch die Aufgabe, die Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung zu beraten. Neben der individuellen Beratung bietet der KVJS-Fortbildungen zur Weiterqualifizierung, Arbeitskreise zur konzeptionellen Weiterentwicklung und Gesprächsrunden zum fachlichen Austausch an.
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