Beistandschaft/ Amtsvormundschaft
Nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das örtliche Jugendamt der Mutter Beratung und Unterstützung insbesondere bei der Vaterschaftsfeststellung ihres Kindes und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an (Beistandschaft).
Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen Vormund. Steht kein geeigneter Einzelvormund zur Verfügung, wird das Jugendamt vom Familiengericht zum Amtsvormund bestimmt und kümmert sich um die Interessen des Kindes.
Für diese Arbeitsbereiche bietet das KVJS-Landesjugendamt überregionale Facharbeitskreise, die sich mit Fragen aus der Praxis befassen. Weitere Angebote des KVJS-Landesjugendamtes sind arbeitsfeldspezifische Fortbildungen in den KVJS-Tagungsstätten Gültstein und Flehingen oder regionale Veranstaltungen sowie Inhouseseminare.
Ihre Ansprechpartnerin
Heike Korge
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