Urteil zur Abgrenzung Jugendhilfe/ Eingliederungshilfe

Tatbestand: 1
Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte Kosten für die Unterbringung der Klägerin in der Mutter-Kind-Einrichtung H-Heim in C tragen muss.

LSG NRW (2007, noch nicht rechtskräftig)

 

Bundesverfasssungsgerichts-Urteil zur Eingliederungshilfe

Nach § 35a SGB VIII besteht ein Anspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Erstattung von Kosten für Fahrt und Begleitung zu ambulanter therapeutischer Behandlung als Annexkosten (Kosten, die im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Leistung eines anderen Kostenträgers entstehen) auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.

Urteil §35a SGB VIII


Ablehnung von Eingliederungshilfe

Ablehnung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei Legasthenie - Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21.07.2005