Urteil zur Abgrenzung Jugendhilfe/ Eingliederungshilfe
Tatbestand: 1
Die Beteiligten streiten, ob die Beklagte Kosten für die Unterbringung der Klägerin in der Mutter-Kind-Einrichtung H-Heim in C tragen muss.
LSG NRW (2007, noch nicht rechtskräftig)
Bundesverfasssungsgerichts-Urteil zur Eingliederungshilfe
Nach § 35a SGB VIII besteht ein Anspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Erstattung von Kosten für Fahrt und Begleitung zu ambulanter therapeutischer Behandlung als Annexkosten (Kosten, die im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Leistung eines anderen Kostenträgers entstehen) auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.
Ablehnung von Eingliederungshilfe
Ablehnung von Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII bei Legasthenie - Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 21.07.2005

