Heime im Bereich Hilfen zur Erziehung
Beratung
Das KVJS-Landesjugendamt fördert die Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Träger der Jugendhilfe bei der Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots der Hilfe zur Erziehung. Es berät die Einrichtungen bei der Planung und Betriebsführung.
Aufsicht
Das KVJS-Landesjugendamt übt die Heimaufsicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den derzeit rund 270 HzE-Heimen in Baden-Württemberg aus. Darüberhinaus ist es auch zuständig für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen Minderjährige leben sowie für Jugend- und Schülerwohnheime.
Vielfältige Formen der Heimerziehung
In einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform werden Kinder und Jugendliche entsprechend ihres jeweiligen Entwicklungsbedarfs mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten gefördert. Heimerziehung findet heute in vielfältiger und differenzierter Weise statt Von "dem Heim" kann deshalb nicht mehr gesprochen werden. Um den Kindern und Jugendlichen mit einer möglichst passgenauen Hilfe gerecht zu werden, bieten die Heime unterschiedliche Konzepte vollstationärer Angebote für den zu betreuenden Personenkreis an und entwickeln diese weiter.
Zur stationären Erziehungshilfe gehört insbesondere die gezielte Arbeit mit der Herkunftsfamilie, damit eine Rückkehr ins Elternhaus angestrebt werden kann. Ansonsten bereiten Heime eine Erziehung des jungen Menschen in einer anderen Familie vor. Für manche Kinder und Jugendlichen wird dagegen das Heim zu einer auf längere Zeit angelegte Lebensform, wo sie auf ein selbständiges Leben vorbereitet werden. Ausserdem besteht die Möglilchkeit, junge Menschen in familienähnlichen Wohnformen zu betreuen. Dies schließt für Jugendliche die Eingliederung in Ausbildung und Beschäftigung mit ein.
Ihre Ansprechpartnerin
Gudrun Mittner
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Rahmenvertrag Baden-Württemberg
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