Wirtschaftliche Jugendhilfe

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.

Das KVJS-Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII, entwickelt für diese Empfehlungen, Arbeitspapiere, Orientierungshilfen etc. und bietet fachspezifische Fortbildungen an. 

Themenschwerpunkte unserer Beratung sind:

Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung

Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII

Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen

Vollzeitpflege

Kindertagespflege 

Fortbildungsangebote und Fachtagungen

 

Ihr Kontakt zu uns

Andrea Kehling

Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII, Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen
Telefon: 0721 8107-812
E-Mail schreiben

Claudia Bittlingmaier

Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit (Württemberg, I - Z)
Telefon: 0711 6375-299
E-Mail schreiben

Ilona Stolpp

Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit (Württemberg, A-H und Baden)
Telefon: 0721 8107-825
E-Mail schreiben

Rüdiger Arendt

Vollzeitpflege
Telefon: 0711 6375-436
E-Mail schreiben

Katrin Steinhilber

Kindertagespflege
Telefon: 0711 6375-424
E-Mail schreiben