Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Das KVJS-Landesjugendamt berät die örtlichen Jugendhilfeträger bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nach dem SGB VIII, entwickelt für diese Empfehlungen, Arbeitspapiere, Orientierungshilfen etc. und bietet fachspezifische Fortbildungen an.
Themenschwerpunkte unserer Beratung sind:
Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung
Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII
Sonderaufwendungen in Jugendhilfeeinrichtungen
Vollzeitpflege
Kindertagespflege
Fortbildungsangebote und Fachtagungen
Ihr Kontakt zu uns
Andrea Kehling
Kostenbeteiligung nach dem SGB VIII, Sonderaufwendungen in JugendhilfeeinrichtungenE-Mail schreiben
Claudia Bittlingmaier
Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit (Württemberg, I - Z)E-Mail schreiben
Ilona Stolpp
Kostenerstattung, örtliche Zuständigkeit (Württemberg, A-H und Baden)E-Mail schreiben

