Jugendhilfeplanung

Welche Jugendhilfeangebote sind notwendig? Wie können Angebote sinnvoll ergänzt oder aufeinander abgestimmt werden? Diese Fragen stellt und beantwortet die Jugendhilfeplanung.

Jugendhilfeplanung ist eine verpflichtende öffentliche Aufgabe. Zuständig sind sowohl die Jugendämter als auch die überörtlichen Landesjugendämter. Die Träger der freien Jugendhilfe sind zu beteiligen.

Unsere Expertinnen und Experten beim Landesjugendamt des KVJS arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern und den freien Jugendhilfeträgern in Baden-Württemberg zusammen.

Das KVJS-Landesjugendamt bietet folgende Serviceleistungen:

Überörtliche Berichterstattungen: 

EDV-Programme:

Unterstützung der Jugendämter bei der örtlichen Jugendhilfeplanung

Das Verzeichnis der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner in Baden-Württemberg finden Sie hier. (Stand: Februar 2013)