Jugendhilfeplanung
Welche Jugendhilfeangebote sind notwendig? Wie können Angebote sinnvoll ergänzt oder aufeinander abgestimmt werden? Diese Fragen stellt und beantwortet die Jugendhilfeplanung.
Jugendhilfeplanung ist eine verpflichtende öffentliche Aufgabe. Zuständig sind sowohl die Jugendämter als auch die überörtlichen Landesjugendämter. Die Träger der freien Jugendhilfe sind zu beteiligen.
Unsere Expertinnen und Experten beim Landesjugendamt des KVJS arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern und den freien Jugendhilfeträgern in Baden-Württemberg zusammen.
Das KVJS-Landesjugendamt bietet folgende Serviceleistungen:
Überörtliche Berichterstattungen:
- KVJS-Berichterstattung Hilfen zur Erziehung
- Jährliche Auswertungen der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung
- Berichterstattung Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Jährliche Auswertungen der Meldungen der Einrichtungen der Erziehungshilfe
- Berichterstattung Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
- Berichterstattung Kindertagesbetreuung
- Auswirkungen des Demografischen Wandels auf die Jugendhilfe
EDV-Programme:
Unterstützung der Jugendämter bei der örtlichen Jugendhilfeplanung
- Fortbildungen und Fachveranstaltungen
- Informationen, Materialien, Literatur
- Arbeitshilfen
- Begleitung modellhafter und exemplarischer örtlicher Planungsprozesse im Einzelfall
- Integrierte Berichterstattung auf örtlicher Ebene (IBÖ)
Das Verzeichnis der Jugendhilfeplanerinnen und Jugendhilfeplaner in Baden-Württemberg finden Sie hier. (Stand: Februar 2013)



