Jugendhilfeplanung

Welche Jugendhilfeangebote sind notwendig? Wie können vorhandene Angebote sinnvoll ergänzt oder aufeinander abgestimmt werden? Diese Fragen stellt und beantwortet die Jugendhilfeplanung.
Jugendhilfeplanung ist eine verpflichtende öffentliche Aufgabe. Zuständig sind sowohl die Jugendämter als auch die überörtlichen Landesjugendämter. Die Träger der freien Jugendhilfe sind zu beteiligen.
Unsere Expertinnen und Experten beim Landesjugendamt des KVJS arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern und den freien Jugendhilfeträgern in Baden-Württemberg zusammen.
Das KVJS-Landesjugendamt bietet folgende Serviceleistungen:
Überörtliche Berichterstattungen:
- KVJS-Berichterstattung Hilfen zur Erziehung
- Jährliche Auswertungen der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung
- Entwicklung der Angebotsstrukturen erzieherischer Hilfen
- Berichterstattung Kindertagesbetreuung
- Auswirkungen des Demografischen Wandels auf die Jugendhilfe
EDV-Programme:
Örtliche Berichterstattung

