Förderprogramm: Familienhebammen und "Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflege" (FGKiKP)

Im Rahmen der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes unterstützt das Land von 2009 bis 2014 die Ausbildung und den Einsatz von Familienhebammen und so genannten Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden im Bereich der Frühen Hilfen mit 200.000 Euro jährlich. Mit dem Programm sollen Schwangere, Eltern oder Alleinerziehende mit Säuglingen und Kleinkindern in schwierigen Lebenslagen unterstützt werden.

Das KVJS-Landesjugendamt ist mit der Abwicklung des Programms und der Auszahlung der Fördermittel betraut. Die Mittel können jährlich bis zum 1. Juli beantragt werden. Der Bewilligungszeitraum läuft jeweils vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Die Jugendämter können für den Einsatz solch ausgebildeter Fachkräfte Fördermittel  beantragen. Dafür stehen 140.000 Euro im Jahr zur Verfügung. Die Fördervoraussetzungen sind den Hinweisen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Frauen, Familien und Senioren Baden-Württemberg vom 21.07.2009 zu entnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg.