KVJS-Forschungsprojekt 2011:
Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung

Das Thema Schutz des Kindeswohls hat zu Recht einen großen Stellenwert in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Praxis der Träger der Kinder- und Jugendhilfe und in der Politik. Das Forschungsinteresse galt der Frage, wie die gesetzlichen Regelungen zum Schutzauftrag seit 2005 in die Praxis umgesetzt wurden.

Der vorliegende Forschungsbericht bietet - auch für die nun aufgrund des neuen Bundeskinderschutzgesetzes anstehenden Weiterentwicklungen - eine ganze Reihe wertvoller fachlicher und rechtlicher Anregungen. Darüber hinaus eignet er sich als gute Grundlage für die praxisnahe Ausbildung von Fachkräften der sozialen Arbeit.

Das Forschungsvorhaben war aufgrund der Komplexität der Materie zweischichtig angelegt. Wo die empirischen Zugänge es erlaubten, wurde der Sachstand erhoben und unter fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten analysiert. Dies betraf den Stand der vorgeschriebenen Vereinbarungen der Jugendämter mit den freien Trägern, die Analyse der Handlungsstandards der Jugendämter für den Umgang mit Gefährdungsmeldungen und die Inanspruchnahme der Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte. Lediglich im Sinne einer Voruntersuchung in Verbindung mit einer Machbarkeitsstudie konnte der Frage nachgegangen werden, wie sich die Fallzahlen bei Kindeswohlgefährdungen bislang entwickelt haben.

Die Vereinbarungen der Jugendämter mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten basieren weitgehend auf den Musterformulierungen des KVJS-Landesjugendamts. Die Forscherinnen machen Vorschläge für die Weiterentwicklung der Vereinbarungen und regen an, darüberhinaus freiwillige Vereinbarungen mit Trägern insbesondere in den Bereichen Gesundheitswesen, Schule und Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen abzuschließen.

Die meisten insoweit erfahrenen Fachkräfte (ieF) haben überwiegend langjährige Berufserfahrung und bewältigen die Zahl der an sie heran getragenen Anfragen. Insbesondere Kindertagesstätten nehmen die Beratung in Anspruch. Hier sieht ein Teil der Jugendämter auch noch Bedarf an weiteren ieF. Die Forscherinnen schlagen vor, die ieF noch mehr durch methodenbezogene Fortbildung, Supervision und Austausch über anonymisierte Fallverläufe zu unterstützen.

Die fachlichen Handlungsleitlinien der Jugendämter für den Umgang mit Gefährdungsmeldungen wurden weithin selbst entwickelt und es wurde viel Fachverstand investiert. Die Forscherinnen geben eine ganze Reihe von Anregungen hinsichtlich der qualitativen Weiterentwicklung dieser Handlungsstandards, insbesondere im Hinblick auf die Instrumente für Gefährdungseinschätzungen, auf die Beteiligung der Kinder am Verfahren und auf die praxisbezogene Anschaulichkeit durch konkrete Handlungs- und Entscheidungsbeispiele an Stelle von Zitaten der gesetzlichen Grundlagen.

Systematische, rückwirkende Erhebungen von § 8a-Fallzahlen der Jugendämter wären nur mit erheblichem Aufwand zu realisieren. Künftig ermöglicht das neue Bundeskinderschutzgesetz Aussagen zur Fallzahlentwicklung durch Aufnahme entsprechender Merkmale in die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik.

Projektleiterin Wissenschaft: Prof. Dr. Christine Köckeritz, Hochschule Esslingen

Projektleiter Praxis: Dipl.-Päd. Werner Miehle-Fregin, KVJS-Landesjugendamt

Informationen

KVJS-Forschung zu § 8a SGB VIII Schutzauftrag

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