Inklusion
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben behinderte Kinder und Jugendliche das Recht auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben. Sie haben das Recht auf besondere Betreuung, die ihre Selbstständigkeit fördert und eine aktive Teilhabe am Leben ermöglicht. Das Land Baden-Württemberg wird ab dem Schuljahr 2013/2014 die gemeinsame Beschulung aller Kinder ermöglichen.
Nach dem SGB VIII, dem Kindertagesstättengesetz und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderungen in Gruppen gemeinsam gefördert werden.
Träger erhalten vom KVJS-Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis für Integrationsgruppen in allen Gruppenarten, wenn mindestens 1 Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Die erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Ein evtl. zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Behinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt.
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Gabriele Ulrich
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Publikationen
Eine Arbeitshilfe für Fachkräfte in der Jugendhilfe.

