Inklusion

Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben behinderte Kinder und Jugendliche das Recht auf ein erfülltes und menschenwürdiges Leben. Sie haben das Recht auf besondere Betreuung, die ihre Selbstständigkeit fördert und eine aktive Teilhabe am Leben ermöglicht. Das Land Baden-Württemberg wird ab dem Schuljahr 2013/2014 die gemeinsame Beschulung aller Kinder ermöglichen.

Nach dem SGB VIII, dem Kindertagesstättengesetz und dem Orientierungsplan Baden-Württemberg sollen Kinder mit und ohne Behinderungen in Gruppen gemeinsam gefördert werden.

Träger erhalten vom KVJS-Landesjugendamt eine Betriebserlaubnis für Integrationsgruppen in allen Gruppenarten, wenn mindestens 1 Kind mit Behinderung aufgenommen wird. Die erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein. Ein evtl. zusätzlicher Betreuungsbedarf von Kindern mit Behinderung ist mit dem Mindestpersonalschlüssel nicht abgedeckt.



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Gabriele Ulrich

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Publikationen


Die Broschüre richtet sich an Fachkräfte in Einrichtungen. Sie möchte Anregungen zu den Möglichkeiten im täglichen Umgang geben. Juli 2011



Die Aufnahme und Betreuung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen erfordert eine Konzeption, die eine Förderung aller Kinder entsprechend ihres Entwicklungsstandes ermöglicht. Die Broschüre erläutert unter anderem psychoanalytische Ansätze, entwicklungspsychologische oder verhaltenspsychologischer Aspekte. 



In allen Bundesländern gibt es verschiedene Formen und Entwicklungen der Förderung behinderter Kinder in Kindertageseinrichtungen. Die 15-seitige Broschüre beschreibt das Fördersystem in Baden-Württemberg.

Eine Arbeitshilfe für Fachkräfte in der Jugendhilfe.