Kleinkindbetreuung

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Kleinkindbetreuung bis zum Jahr 2013 schrittweise auf durchschnittlich 35% der Kinder unter drei Jahren auszubauen. Ab August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für jedes Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat.

Das KVJS-Landesjugendamt hat für die Kommunen und Träger von Tageseinrichtungen Informationen zusammengestellt, die sich auf die räumliche Ausstattung, finanzielle Förderung, Bedarfsplanung, konzeptionelle Überlegungen und vieles mehr beziehen.

Kinderbetreuungsfinanzierung

Alle aktuellen Informationen und Unterlagen finden Sie hier.

Weitere Materialien zum Thema Unfallschutz

Können Sie auf den Seiten der Unfallkasse Baden-Württemberg einsehen.

 

 

Ihre Ansprechpartnerin

Stephanie Triska

Telefon: 0711 6375-384
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Publikationen


Empfehlungen, wie private, öffentliche oder freie Träger Kindergärten, Krippen oder ähnliche Angebote zur Kleinkindbetreuung einrichten können.



Nachdruck mit einer Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen Die Broschüre richtet sich an öffentliche, freie und private Träger, die eine Kinderkrippe oder eine Betreute Spielgruppe für Kinder unter drei Jahren einrichten wollen. Die Arbeitshilfe beschreibt die Voraussetzungen und Bedingungen der Betriebsführung. Der KVJS-Ratgeber gibt einen kurzen Überblick über wesentliche Eckpunkte, die zur qualitativen Entwicklung von Einrichtungen für Kinder unter drei Jahren beitragen können.



Tipps zur Lage, Größe, Bauweise und zum Baukonzept.