Pädagogische Konzeption

Der Träger einer Kindertagesstätte muss mit dem Antrag auf Betriebserlaubnis die pädagogische Konzeption der Einrichtung beim KVJS- Landesjugendamt vorlegen. Sie ist Teil des Betriebserlaubnisverfahrens und wird von der regional zuständigen Fachkraft geprüft.

Die Konzeption wird im Landesgesetz als unverzichtbare Maßnahme zur Qualitätsentwicklung und -sicherung in Tageseinrichtungen benannt. Sie zeigt auf, wie in einer konkreten Einrichtung tatsächlich gearbeitet wird. Die Konzeption ist die verschriftlichte Arbeitsgrundlage aller Mitarbeiter/-innen einer Einrichtung, die in einem gemeinsamen Prozess entsteht und immer weiter entwickelt und überprüft wird. 

Ziel jeder Konzeption ist es, transparent und überprüfbar festzulegen, wie eine bestimmte pädagogische Qualität in der Einrichtung erreicht werden soll. Durch die gemeinsame Klärung von Aufgaben, Zielen, Umsetzungsmaßnahmen und Beurteilungskriterien gibt sich das Team eine überprüfbare Qualitätsorientierung.
Bei Fragen zur Konzeption wenden Sie sich an unsere benannte Fachkraft.

 

Ihre Ansprechpartnerin

Sandra Kopietz

Telefon: 0711 6375-592
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