Beirat für Kriegsopferfürsorge
Aufgaben:
- Erlassen neuer Richtlinien
- Bearbeiten von Widersprüchen gegen Entscheidungen in Kriegsopferfürsorge-Angelegenheiten
Dem Beirat gehören sechs Mitglieder an. Drei stammen aus dem Kreis der Personen, die mit der Kriegsopferfürsorge vertraut sind. Sie sind entweder selbst Berechtigte, behinderte Menschen oder kommen aus Behinderten-Organisationen. Die anderen drei Mitglieder sind: ein/e schwerbehinderte/e Arbeitnehmer/in oder ein/e Vertreter/in einer Arbeitnehmerorganisation, ein/e Arbeitgeber/in oder Vertreter/in einer Arbeitgeberorganisation und ein Mitglied der Verbandsversammlung.
Ausschussvorsitzender ist der KVJS-Verbandsdirektor.

