Beratender Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt gemäß § 103 SGB IX
Aufgaben:
- Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben.
- Mitwirkung bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe.
- Unterstützung des Integrationsamtes bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Leben.
Das Gremium hat 10 Mitglieder. Zwei vertreten Arbeitnehmer/innen, je ein Mitglied vertritt die Arbeitgeber/innen aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Vier Mitglieder stammen aus Behindertenorganisationen. Je ein Mitglied vertritt das Land und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.
Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre.

