Beratender Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt gemäß § 103 SGB IX

Aufgaben:

  • Förderung der Teilhabe von behinderten Menschen am Arbeitsleben.
  • Mitwirkung bei der Vergabe der Mittel der Ausgleichsabgabe.
  • Unterstützung des Integrationsamtes bei der Durchführung der besonderen Regelungen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Leben.

Das Gremium hat 10 Mitglieder. Zwei vertreten Arbeitnehmer/innen, je ein Mitglied vertritt die Arbeitgeber/innen aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst. Vier Mitglieder stammen aus Behindertenorganisationen. Je ein Mitglied vertritt das Land und die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit.

Der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Seine Amtszeit beträgt vier Jahre.

Ihr Ansprechpartner

Jürgen Wieland

Gremien
Telefon: 0711 6375-205
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