Gesetzliche Grundlagen
Der KVJS ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge sowie der Zentralen Adoptionsstelle, der überörtlichen Betreuungsbehörde, des Integrationsamtes und des Medizinisch-Heilpädagogischen Dienstes. Der KVJS berät und unterstützt darüber hinaus die 44 örtlichen Träger in Baden-Württemberg bei diesen Aufgabenfeldern. Der KVJS wurde zum 1. Januar 2005 gegründet.
Gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit sind unter anderem
- das Gesetz zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände (Artikel 177 des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes VRG)
- das Gesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Jugend- und Sozialverbandsgesetz JSVG), Artikel 178 des VRG
- das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)
- das Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) von Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. Juli 2004
- das Opferentschädigungsgesetz
- das Achte Sozialgesetzbuch: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- das Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG) Dazu mehr
- das Neunte Sozialgesetzbuch: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)
- das Zehnte Sozialgesetzbuch: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)
- das Elfte Sozialgesetzbuch: Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
- das Zwölfte Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII)
Hinweis zu den im Internet abrufbaren Gesetzestexten
Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte entsprechen nicht immer der aktuellen Fassung. Die aktuelle Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt oder im Gesetzblatt für Baden-Württemberg.

