Gesetzliche Grundlagen

Der KVJS ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe, Jugendhilfe und Kriegsopferfürsorge sowie der Zentralen Adoptionsstelle, der überörtlichen Betreuungsbehörde, des Integrationsamtes und des Medizinisch-Heilpädagogischen Dienstes. Der KVJS berät und unterstützt darüber hinaus die 44 örtlichen Träger in Baden-Württemberg bei diesen Aufgabenfeldern. Der KVJS wurde zum 1. Januar 2005 gegründet.

Gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit sind unter anderem

Hinweis zu den im Internet abrufbaren Gesetzestexten

Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte entsprechen nicht immer der aktuellen Fassung. Die aktuelle Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt oder im Gesetzblatt für Baden-Württemberg.