
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das „Parlament“ des KVJS. Es trifft die verbandspolitischen Grundsatz-Entscheidungen, genehmigt den Haushalt des KVJS und entscheidet damit über die Höhe der Verbandsumlage und wählt den Verbandsvorsitzenden.
Mitglieder der Verbandsversammlung sind die 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Sie entsenden 88 Delegierte. Ein Landkreis wird durch den Landrat, ein Stadtkreis durch den oder die Oberbürgermeister/in vertreten. Jeder Kreis entsendet zusätzlich je einen weiteren Vertreter. Die beiden Vertreter eines Kreises müssen ihr Stimmrecht einheitlich ausüben.
Den Termin des nächsten Treffens finden Sie hier

