Förderprogramme "Aktion Arbeit" und "Job 4000"
Arbeitgeber, die einen besonders betroffenen – in der Regel geistig behinderten – Klienten eines Integrationsfachdienstes (IFD) neu einstellen, können eine Förderpauschale des Integrationsamts bekommen. So soll Sonderschul-Abgängern und schwerbehinderten Beschäftigten der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) eine Chance auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach Umfang und Dauer des geplanten Beschäftigungsverhältnisses:
- Unbefristete Stelle: zwei Bruttomonatsentgelte zuzüglich 20 % für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, maximal jedoch 4.000 Euro
- Befristete Stelle (Dauer mindestens 12 Monate): ein Bruttomonatsentgelt zuzüglich 20 % für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, maximal jedoch 2.000 Euro. Bei unmittelbar nachfolgender Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber eine weitere Integrationspauschale in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zuzüglich 20 % für die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, maximal jedoch 2.000 Euro, erhalten.
- Ausbildungsplatz: bis zu 3.000 Euro
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung und Übernahme in ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis: bis zu 5.000 Euro (befristet: bis zu 2.500 Euro)
Ihr Ansprechpartner
Berthold Deusch
Referatsleiter des Referates "Koordinierung der Integrationsfachdienste"
Telefon: 0721 8107-911
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Förderprogramm
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung des Förderprogramms "Aktion Arbeit für schwerbehinderte Menschen" einschließlich des Bundesprogramms "Job 4000"

