Die Berufsvorbereitende Einrichtung

Die Berufsvorbereitende Einrichtung (BVE) ist ein schulisches Gemeinschaftsangebot von Sonderschulen und Beruflichen Schulen.

Sie stellt eine besondere Form der Berufsschulstufe dar. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommen in der Regel aus den Hauptstufen der Sonderschulen für Geistigbehinderte oder Sonderschulen mit entsprechendem Bildungsgang.

Die BVE findet in der Regel an einer allgemeinen Berufsschule statt. Bis zu drei Tage in der Woche erproben die Schülerinnen und Schüler verschiedene Tätigkeitsbereiche in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Dabei werden sie vom Integrationsfachdienst begleitet und unterstützt. Die Praktika werden gezielt in der Berufsschule vor- und gemeinsam mit dem IFD nachbereitet. Die BVE dauert bis zu zwei Jahre, kann allerdings bei Bedarf im Einzelfall auch um ein Jahr verlängert werden.

Fragen und Antworten zur BVE
Wer entscheidet über die Teilnahme an der BVE?

Darüber entscheidet die bisherige Schule. Mit einer "Kompetenzanalyse" werden die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler festgestellt. Auf dieser Basis wird dann im Einvernehmen mit den Schülern, Erziehungsberechtigten und außerschulischen Kooperationspartnern entschieden, ob eine Aufnahme in die BVE erfolgen soll.

Können auch Förderschüler in die BVE?

Ja, aber nur Lernbehinderte von Förderschulen, wenn sie aufgrund der Lernbehinderung das allgemeine schulische Bildungsziel nicht erreichen und trotz besonderer Bildungsmaßnahmen keine Ausbildung im Sinne des Berufbildungsgesetzes machen können. Diese Menschen mit Behinderung besuchen dann die BVE anstatt eines Berufvorbereitungsjahres. Die selben Voraussetzungen gelten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die bereits an Regelschulen unterrichtet wurden.

Ihr Ansprechpartner

Berthold Deusch

Referatsleiter des Referates "Koordinierung der Integrationsfachdienste"
Telefon: 0721 8107-911
E-Mail schreiben