Die "Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt"

Die "Kooperative Berufliche Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt" (KoBV) ist die Variante einer Berufvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) der Bundesagentur für Arbeit.

Sie bündelt bisher getrennte und nacheinander ablaufende Angebote der schulischen und beruflichen Bildung von Arbeitsagentur, Integrationsfachdienst, Sonderschule und Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Die Leistungen werden nun gleichzeitig und nebeneinander erbracht.

KoBV ist an die duale Ausbildung angelehnt. Die praktische Erprobung findet an drei Tagen in der Woche in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes statt. Die berufsschulische Bildung erfolgt an einer regulären Berufsschule auf der Basis eines extra für KoBV entwickelten modularen Lehrplans. Auch der individuelle berufliche Bildungsbedarf der Schülerinnen und Schüler, wie er sich in der betrieblichen Praxis zeigt, wird konsequent aufgegriffen und unterstützt.

KoBV schließt sich unmittelbar an die BVE an. Sie bietet:

  • kontinuierliche Unterstützung durch die IFD
  • Jobcoaching im Betrieb
  • sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschulunterricht

Die Betreuung der behinderten Menschen erfolgt durch ein Unterstützerteam. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an KoBV sind für die Dauer der Maßnahme auszubildende "Rehabilitanden" und unterliegen der Berufsschulpflicht.

Fragen und Antworten zu KoBV
Wer kann an KoBV teilnehmen?
  • Absolventen der Berufsschulstufe der Schule für geistig behinderte Menschen
  • Absolventen aus Förderschulen (lernbehinderte Menschen), die aufgrund ihrer Behinderung eine besondere Förderung benötigen, um allgemeine schulische und berufliche Bildungsziele zu erreichen.
Wie kommt man in KoBV?
  • Die Zuweisung zu KoBV erfolgt über die Agentur für Arbeit.
  • Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Aufnahme auf Basis einer Kompetenzanalyse der Schule einvernehmlich mit dem Maßnahmeträger.
Wie sind die Rahmenbedingungen?
  • Bildungsträger sind die Träger der Werkstätten für behinderte Menschen. Mit diesen schließen die Schulabgänger einen Vertrag über die Teilnahme an der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme.
  • Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel 11 Monate und kann bei Bedarf auf 18 Monate verlängert werden.
  • Die Teilnehmenden erhalten ein Ausbildungsgeld von 192 Euro im Monat.
  • Die Teilnehmenden sind während der Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sozialversichert.
  • Die notwendigen Fahrtkosten werden von der Agentur für Arbeit übernommen.
  • Die berufliche Vorbereitung erfolgt ganz überwiegend in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes.
  • Die Teilnehmer werden rechtlich behandelt wie Auszubildende im Dualen System.
  • Während der Maßnahme muss die Berufsschule besucht werden.
Welche Unterstützung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer?

Um jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer kümmert sich ein individuelles Unterstützungsteam.

Dieses Team besteht aus

  • einem Mitarbeiter des örtlichen Integrationsfachdienstes (IFD),
  • einem Jobcoach von der regional zuständigen Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM)
  • zwei Lehrern (in der Regel ein Sonderpädagoge aus einer Sonderschule für geistig behinderte Menschen oder einer Förderschule sowie ein Berufsschullehrer)

Das Team trifft sich wöchentlich mit den KoBV-Teilnehmern. Dabei wird die aktuelle Entwicklung in der Berufsschule und im Betrieb besprochen. So kann schnell auf mögliche Schwierigkeiten reagiert werden.

Ihr Ansprechpartner

Berthold Deusch

Referatsleiter des Referates "Koordinierung der Integrationsfachdienste"
Telefon: 0721 8107-911
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