07.12.2011

Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen erhalten weiterhin Zuschüsse


Die Verbandsversammlung beschloss am 6. Dezember, die Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen weiterhin mit insgesamt jährlich 250 000 Euro zu bezuschussen. Damit folgte die Verbandsversammlung dem Votum der Stadt- und Landkreise, die sich bei einer Umfrage mehrheitlich dafür ausgesprochen hatten, die Finanzierung der Beratungsstellen für hörgeschädigte Menschen beim KVJS zu belassen und nicht auf die örtliche Ebene zu verlagern. Das Votum war erforderlich geworden, nachdem die Verbandsversammlung am 02.12.2008 beschlossen hatte, dem KVJS befristet für drei Jahre diese Aufgabe zu übertragen.

Der Zuschuss des KVJS belief sich in den Jahren 2009, 2010 und 2011 auf jeweils 250.000 Euro. Das mit den beteiligten Trägern vereinbarte Ziel einer flächendeckenden Beratung hörgeschädigter Menschen konnte dabei zwischenzeitlich erreicht werden. Somit verfügen bereits seit Herbst 2010 auch die zwölf im Jahr 2008 noch unversorgten Kreise über ein entsprechendes Beratungsangebot.


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