Angebot für Arbeitgeber/innen
BERATUNG wird bei uns groß geschrieben - auch vor Ort im Betrieb. Die Expertinnen und Experten des Integrationsamts und die in unserem Auftrag arbeitenden Fachdienste - der Technische Beratungsdienst und die Integrationsfachdienste - helfen weiter bei
- Fragen zum Schwerbehindertenrecht
- Fragen zur behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung
- psychischen und sozialen Problemen schwerbehinderter Beschäftigter
- Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement
Pro Jahr fördern wir Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen mit rund 20 Millionen Euro - mit Geld aus der Ausgleichsabgabe. Diese Ausgleichsabgabe müssen Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als der Gesetzgeber vorschreibt.
Das Integrationsamt unterstützt Sie beim Betrieblichen Eingliederungs-management (BEM) für Ihre Beschäftigten mit Behinderung. Gemeinsam mit Ihnen suchen unsere Fachleute nach Möglichkeiten, lange krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermeiden.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne, wenn Sie mit dem Betriebs- oder Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung eine Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen oder eine Vereinbarung zum BEM abschließen möchten.
Unser Service ist für Sie kostenfrei!
Ihr Kontakt zu uns
Per Postleitzahl zu Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihrem Ansprechpartner
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) können Sie bundesweit anhand der Postleitzahl Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Integrationsämtern finden.
Informationen

"Schwerbehinderte Menschen sind wertvolle Mitarbeiter" - Arbeitgeber über ihre Erfahrungen, DVD, zirka 11 Minuten (WMV-Datei, 12,5 MB)

