Die Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dies betrifft Betriebe ab 20 Arbeitsplätze. Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt bei fünf Prozent. Die Ausgleichsabgabe ist nach Beschäftigungsgrad gestaffelt. Sie beträgt monatlich pro nicht besetzten Arbeitsplatz bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote
- von 0 bis weniger als 2 Prozent : 260 Euro
- 2 bis weniger als 3 Prozent: 180 Euro
- 3 bis weniger als 5 Prozent: 105 Euro
Für Kleinbetriebe bis 59 Arbeitsplätze gelten besondere Regelungen
Für Betriebe mit weniger als jahresdurchschnittlich 40 Arbeitsplätzen:
- 105 Euro im Monat, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird.
Für Betriebe mit 40 bis jahresdurchschnittlich weniger als 60 Arbeitsplätzen:
- 105 Euro im Monat, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als zwei schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden.
- 180 Euro im Monat, wenn im Jahresdurchschnitt weniger als ein schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird.
Wenn Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen oder Blindenwerkstätten vergeben, reduziert sich die Ausgleichsabgabe.
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Hinweis: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 05.12.2011 die Staffelbeträge der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 SGB IX) ab dem Erhebungsjahr 2012 (Anzeigeerstattung bis 31. März 2013) wie folgt erhöht:
derzeit gültiger Staffelbetrag Staffelbetrag ab 01.01.2012
105 € 115 €
180 € 200 €
260 € 290 €
Wichtig: Für die bis Ende März 2012 zu erstattende Anzeige für das Erhebungsjahr 2011 sind noch die derzeitigen Staffelbeträge gültig.
Die Erhöhung der Staffelbeträge ab 2012 wird erst 2013 wirksam!
Ihre Ansprechpartnerin
Bankverbindung
KVJS
Landesbank Baden-Württemberg
BLZ: 600 501 01
Konto-Nr: 222 82 82
IBAN:
DE14 6005 0101 0002 2282 82
BIC / SWIFT-Code:
SOLA DE ST
Weitere Informationen
Zur Berechnung der Ausgleichsabgabe wurde eine spezielle Software REHADAT-Elan, entwickelt. Sie steht unter www.rehadat.de/elan/ kostenlos zur Verfügung.
Weitere ausführliche Informationen zur Ausgleichsabgabe finden Sie hier

