Besonderer Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Menschen sind vor Kündigung besonders geschützt.
Das bedeutet, dass Sie als Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes benötigen. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen - zum Beispiel, wenn Arbeitsverhältnisse befristet sind oder erst seit kurzer Zeit bestehen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne darüber.
Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich jedoch so lösen, dass eine Kündigung gar nicht notwendig wird. Das ist der Grundgedanke der innerbetrieblichen Prävention. Wir helfen Ihnen dabei!
Schildern Sie uns Ihr Problem und wir werden gemeinsam mit Ihnen, dem schwerbehinderten Menschen, dem Betriebs- oder Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung eine Lösung suchen. Wenn es notwendig ist, schalten wir auch externe Fachleute ein.
Ihr Kontakt zu uns
Per Postleitzahl zu Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihrem Ansprechpartner
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) können Sie bundesweit anhand der Postleitzahl Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Integrationsämtern finden.
Publikationen
GEDRUCKTE FASSUNG DERZEIT VERGRIFFEN!

