Arbeitsassistenz
Schwerbehinderte Menschen haben manchmal bei ihrer Arbeit besondere Probleme. Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung eine regelmäßige Unterstützung bei der Arbeit brauchen, haben Sie Anspruch auf eine Arbeitsassistenz.
Wann habe ich Anspruch auf eine Arbeitsassistenz?
- Sie müssen Ihre Arbeit noch selbst erledigen können
- die Hilfestellung durch die Arbeitsassistenz ist dauernd notwendig
- alle anderen Möglichkeiten waren nicht erfolgreich (behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung, Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz, Fortbildung oder Ausbildung)
- Sie müssen mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten
- befristete Arbeitsverhältnisse müssen mehr als acht Wochen dauern
- Ihr Arbeitgeber muss damit einverstanden sein, dass Sie von einer „fremden" Person unterstützt werden
Wie wird die Arbeitsassistenz organisiert?
- Sie beschäftigen die Assistenzkraft und sind damit der Arbeitgeber (Arbeitgebermodell)
- Sie beauftragen einen Dritten, zum Beispiel einen professionellen Hilfsdienst (Dienstleistungsmodell)
Wer zahlt die Kosten?
Sie erhalten vom Integrationsamt zwischen 250 und 1000 Euro monatlich als persönliches Budget - abhängig vom täglichen Unterstützungsbedarf. Damit können Sie die Assistenz bezahlen.
Wenn Sie sich in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme befinden (ABM), werden die Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Ihr Kontakt zu uns
Per Postleitzahl zu Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihrem Ansprechpartner
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) können Sie bundesweit anhand der Postleitzahl Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Integrationsämtern finden.

