Zusätzlicher Kündigungsschutz

Schwerbehinderte Menschen sind vor Kündigung besonders geschützt.
Ihr Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung unsere Zustimmung.
Je weniger der Kündigungsgrund mit Ihrer Behinderung zu tun hat, desto geringer ist der zusätzliche Kündigungsschutz. Es gibt auch Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz, zum Beispiel, wenn Arbeitsverhältnisse befristet sind oder erst seit kurzer Zeit bestehen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne darüber.
Eine Rechtsberatung dürfen wir jedoch nicht machen.

Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich jedoch so lösen, dass eine Kündigung gar nicht notwendig wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig informieren, wenn Sie Probleme am Arbeitsplatz haben.
Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen, dem Arbeitgeber, dem Betriebs- oder Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung eine Lösung suchen. Wenn es notwendig ist, schalten wir auch externe Fachleute ein.

Ihr Kontakt zu uns

Karin Kimmich-Protz

Referatsleiterin, Dienststelle Stuttgart
Telefon: 0711 6375-265
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Dietmar Tremmel

Referatsleiter, Dienststelle Karlsruhe
Telefon: 0721 8107-961
E-Mail schreiben

Klaus Zuckschwerdt

Leiter des Regionalbüros Freiburg
Telefon: 0761 2719-45
E-Mail schreiben

Per Postleitzahl zu Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihrem Ansprechpartner

Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) können Sie bundesweit anhand der Postleitzahl Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Integrationsämtern finden.




Publikationen


... nach dem SGB IX (Stand März 2007)

GEDRUCKTE FASSUNG DERZEIT VERGRIFFEN!


Gisela Lüttges

Publikationsversand
Telefon: 0721 8107-983
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