Zusätzlicher Kündigungsschutz
Schwerbehinderte Menschen sind vor Kündigung besonders geschützt.
Ihr Arbeitgeber benötigt vor einer Kündigung unsere Zustimmung.
Je weniger der Kündigungsgrund mit Ihrer Behinderung zu tun hat, desto geringer ist der zusätzliche Kündigungsschutz. Es gibt auch Ausnahmen vom besonderen Kündigungsschutz, zum Beispiel, wenn Arbeitsverhältnisse befristet sind oder erst seit kurzer Zeit bestehen.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gerne darüber.
Eine Rechtsberatung dürfen wir jedoch nicht machen.
Viele Probleme am Arbeitsplatz lassen sich jedoch so lösen, dass eine Kündigung gar nicht notwendig wird. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns frühzeitig informieren, wenn Sie Probleme am Arbeitsplatz haben.
Wir werden dann gemeinsam mit Ihnen, dem Arbeitgeber, dem Betriebs- oder Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung eine Lösung suchen. Wenn es notwendig ist, schalten wir auch externe Fachleute ein.
Ihr Kontakt zu uns
Per Postleitzahl zu Ihrer Ansprechpartnerin/ Ihrem Ansprechpartner
Auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) können Sie bundesweit anhand der Postleitzahl Ihre direkten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Integrationsämtern finden.
Publikationen
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