Der Schwerbehindertenausweis
Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg stellen - auf Antrag - den Grad der Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwer-behinderung vor. Dann erhalten Sie auch einen Schwerbehindertenausweis vom Stadt- oder Landkreis. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen. Das ist wichtig, wenn Sie bestimmte Rechte und sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchten - zum Beispiel Zusatzurlaub.
Weitere Informationen zur Antragstellung auf Feststellung der Schwer-behinderteneigenschaft finden Sie in unserer Broschüre Behinderung und Ausweis.
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Publikationen
Die Broschüre zeigt, unter welchen Voraussetzungen Landratsämter einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist für die Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft.
Aus dem Inhalt:
- Anträge
- Verfahren beim Landratsamt
- Merkmale für Nachteilsausgleiche
- GdB-Tabelle (Grad der Behinderung)


