Der Schwerbehindertenausweis

Rückseite Schwerbehindertenausweis
Rückseite Schwerbehindertenausweis Quelle: Pixelio, Egon Häbich

Die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg stellen - auf Antrag - den Grad der Behinderung (GdB) fest. Ab einem GdB von 50 liegt eine Schwer-behinderung vor. Dann erhalten Sie auch einen Schwerbehindertenausweis vom Stadt- oder Landkreis. Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie Ihre Schwerbehinderung nachweisen. Das ist wichtig, wenn Sie bestimmte Rechte und sogenannte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen möchten - zum Beispiel Zusatzurlaub.

Weitere Informationen zur Antragstellung auf Feststellung der Schwer-behinderteneigenschaft finden Sie in unserer Broschüre Behinderung und Ausweis.


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Karin Kimmich-Protz

Referatsleiterin, Dienststelle Stuttgart
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Dietmar Tremmel

Referatsleiter, Dienststelle Karlsruhe
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Klaus Zuckschwerdt

Leiter des Regionalbüros Freiburg
Telefon: 0761 2719-45
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Publikationen


Die Broschüre zeigt, unter welchen Voraussetzungen Landratsämter einen Schwerbehindertenausweis ausstellen. Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist für die Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft. Aus dem Inhalt:
  • Anträge
  • Verfahren beim Landratsamt
  • Merkmale für Nachteilsausgleiche
  • GdB-Tabelle (Grad der  Behinderung)


Gisela Lüttges

Publikationsversand
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