Die Schwerbehindertenvertretung

Die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird umgangssprachlich als Schwerbehindertenvertretung (SBV) bezeichnet. Die genaue Bezeichnung nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) lautet „Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen". In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Viele interessante Informationen für die tägliche Praxis finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Es gibt dort auch eine "Online-Akademie" mit interaktiven Lernprogrammen.

Ansprechpartnerin

Gisela Lüttges

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Publikationen


Ein Praxisleitfaden für die Schwerbehindertenvertretung. Herausgegeben von der BIH, Januar 2011



Aufgaben, Pflichten, Rechte und Tätigkeitsfelder der Schwerbehindertenvertretung Herausgeber: Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Stand Februar 2011