Die Schwerbehindertenvertretung
Die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten wird umgangssprachlich als Schwerbehindertenvertretung (SBV) bezeichnet. Die genaue Bezeichnung nach dem neunten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) lautet „Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen". In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, ist neben der Schwerbehindertenvertretung (Vertrauensperson) wenigstens ein Stellvertreter zu wählen.
Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Viele interessante Informationen für die tägliche Praxis finden Sie auf der Internetseite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH). Es gibt dort auch eine "Online-Akademie" mit interaktiven Lernprogrammen.
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Stand Februar 2011

