Existenzgründung und Existenzerhaltung

Das Integrationsamt des KVJS kann die Gründung und die Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz schwerbehinderter Menschen fördern. Schwerbehindert bedeutet, dass ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.

Unternehmensgründerinnen und -gründer müssen folgende Fachkenntnisse haben:

  • eine abgeschlossene Lehre oder ein Studium
  • einschlägige Berufserfahrung
  • betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse

Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können. Dies setzt voraus, dass er erwerbsfähig ist.

Gefördert werden Antragsteller, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer in eine abhängige Beschäftigung zu vermitteln sind und denen es auf Grund ihrer Vermögenssituation nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Mittel zur Existenzgründung oder -erhaltung selbst aufzubringen.

Bei den Leistungen des Integrationsamts zur Existenzgründung und -erhaltung handelt es sich um Ermessensleistungen. Es gibt keinen Rechtsanspruch.

Darlehen werden nur gegeben, wenn die Rückzahlung gesichert ist.

Ausführliche Informationen bietet der KVJS-Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen, den Sie auf dieser Seite herunterladen können.

Nützliche Internetadressen finden Sie hier.

Ihr Kontakt zu uns

Herbert Hofmann

Fachberater für die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg
Telefon: 0711 6375-273
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Sylvia Kaiser

Fachberaterin für die Regierungsbezirke Stuttgart und Tübingen
Telefon: 0711 6375-750
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Publikationen und Formulare


Informationen über die Leistungen des KVJS-Integrationsamts für schwerbehinderte Existenzgründer und Selbstständige. 3. Auflage Juli 2008