Existenzgründung und Existenzerhaltung
Das Integrationsamt des KVJS kann die Gründung und die Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz schwerbehinderter Menschen fördern. Schwerbehindert bedeutet, dass ein anerkannter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen muss.
Unternehmensgründerinnen und -gründer müssen folgende Fachkenntnisse haben:
- eine abgeschlossene Lehre oder ein Studium
- einschlägige Berufserfahrung
- betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse
Die angestrebte Tätigkeit muss der schwerbehinderte Mensch überwiegend selbst ausführen können. Dies setzt voraus, dass er erwerbsfähig ist.
Gefördert werden Antragsteller, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwer in eine abhängige Beschäftigung zu vermitteln sind und denen es auf Grund ihrer Vermögenssituation nicht zugemutet werden kann, die erforderlichen Mittel zur Existenzgründung oder -erhaltung selbst aufzubringen.
Bei den Leistungen des Integrationsamts zur Existenzgründung und -erhaltung handelt es sich um Ermessensleistungen. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Darlehen werden nur gegeben, wenn die Rückzahlung gesichert ist.
Ausführliche Informationen bietet der KVJS-Ratgeber Existenzgründung und Existenzerhaltung für schwerbehinderte Menschen, den Sie auf dieser Seite herunterladen können.
Nützliche Internetadressen finden Sie hier.
Ihr Kontakt zu uns
Herbert Hofmann
Fachberater für die Regierungsbezirke Karlsruhe und FreiburgE-Mail schreiben
Sylvia Kaiser
Fachberaterin für die Regierungsbezirke Stuttgart und TübingenE-Mail schreiben
Publikationen und Formulare
(1 MB)
Antragsformular auf Hilfen zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit
Anlage zum Antragsformular bei Anträgen auf Existenzgründung (bitte dem Antrag ausgefüllt beifügen)



