Integrationsfirmen
Integrationsfirmen sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Betriebe mit mindestens 25 Prozent und höchstens 50 Prozent schwerbehinderten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Die Beschäftigung in einer Integrationsfirma soll dabei helfen, die schwerbehinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer "fit" zu machen für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ihnen sollen arbeitsbegleitende Betreuung, berufliche Weiterbildung, die Teilnahmemöglichkeit an außerbetrieblichen Trainings- und Bildungsmaßnahmen geboten werden.
Das Integrationsamt fördert Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und die betriebswirtschaftliche Beratung von Integrationsfirmen. Dazu zählen beispielsweise bauliche Maßnahmen und die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen, Einrichtungsgegenständen oder Kosten für ein Gründungsgutachten.
Auch rechtlich unselbstständige Integrationsbetriebe oder Integrationsabteilungen von privaten Unternehmen oder öffentlichen Arbeitgebern können vom Integrationsamt gefördert werden.
"Integrationsprojekt" ist der gesetzliche Oberbegriff für:
- rechtliche selbstständige Integrationsfirmen
- unselbstständige Integrationsabteilungen und Integrationsbetriebe
Detaillierte Informationen erhalten Sie in den Grundsätzen des KVJS zur Förderung von Integrationsprojekten (siehe rechts).
Ihr Kontakt zu uns
Bernhard Pflaum
Leiter Referat "Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen"E-Mail schreiben
Fachtage
Hier gelangen Sie zur zur Dokumentation von Fachtagen zum Thema Integrationsfirmen.

