Kindertagesstätten: Ansturm auf neue Betriebserlaubnisse

- Gefragt: gute Betreuung für den Nachwuchs
Die seit November 2010 gültige neue Kindertagesstättenverordnung einerseits und der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder andererseits hat dem Landesjugendamt beim KVJS eine wahre Flut von Anträgen auf Betriebserlaubnis beschert. Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, hat das KVJS-Landesjugendamt im Internet alle wichtigen Unterlagen zum Herunterladen eingestellt.
„Im vergangenen Jahr hat das Landesjugendamt rund 2000 Kindertagesstätten die Betriebserlaubnis erteilt“, erklärt der zuständige Referatsleiter Rudolf Vogt. „In diesem Jahr haben wir das bereits Ende August deutlich übertroffen.“ Der Bereich Kindertagesbetreuung wird in Baden-Württemberg kräftig ausgebaut – besonders bei der Kleinkindbetreuung. Derzeit stehen landesweit für rund 23 Prozent der Unter-Dreijährigen Betreuungsplätze zur Verfügung.
Um die Zielvorgabe der Bundesregierung zu erfüllen, muss die Zahl der Plätze aber bis August 2013 noch auf 34 Prozent steigen - so ist die vereinbarte Bedarfsdeckung für Baden-Württemberg. Ab dann gilt der einklagbare Rechtsanspruch für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, der vermutlich einen noch höheren Bedarf als 34 Prozent mit sich bringen wird.
Doch nicht nur der Ausbau der Kleinkindbetreuung sorgt bei Landesjugendamt des KVJS für eine wahre Antragsflut: Die neue Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) des Kultusministeriums Baden-Württemberg trat zum 10.12.2010 in Kraft. Der neuen Verordnung zufolge wird der Personalschlüssel in Kindergärten und Einrichtungen mit altersgemischten Gruppe bis zum Jahr 2012 stufenweise um 0,3 Stellen erhöht, bei Kindergärten mit verlängerter Öffnungszeit um 0,2 Stellen bis 2012. Wer als Träger eine neue Einrichtung eröffnen will, und auch, wer die Angebote einer bestehenden Einrichtung verändern will, bekommt nun eine Betriebserlaubnis nach der neuen KiTaVO.
Neue gesetzliche Verpflichtung
Eine wichtige Neuerung der KiTaVO ist die gesetzliche Verpflichtung des Landesjugendamtes beim KVJS, dass es bei neuen Anträgen auf die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Kindertagesstätte die Einhaltung der neuen Vorgaben zum Personalsschlüssel prüfen muss. Die Erfüllung des Mindestpersonalschlüssels wird anhand der Gruppenart, Gruppenstärken und Öffnungsmindestzeiten geprüft. Je vollständiger die Angaben eines Trägers sind, desto zügiger geht die Bearbeitung. „Bisher wurden alle Anträge genehmigt“, weiß Referatsleiter Vogt.
Allerdings müssen die Fachleute des Landesjugendamtes sehr oft nachhaken, bis alle für die Betriebserlaubnis nötigen Fakten vorliegen – eine Situation die für keinen der Beteiligten befriedigend ist. Das KVJS-Landesjugenamt hat daher ein umfangreiches Info-Paket für Träger im Internet eingestellt – einschließlich eines aufwendig vom Landesjugendamt erstellten Programms zur korrekten Errechnung des für die jeweilige Angebotsform vorgeschriebenen Personalsschlüssels.
Unser Service
Infopaket
Der Internet-Auftritt des KVJS hält alle wichtigen Unterlagen als Infopaket bereit:
- Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) vom 25.11.2010
- Ausführungshinweise zur KiTaVO
- Antragsvordrucke
- Berechnungshilfe zum Personalbedarf
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