Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe

Seit Januar 2008 besteht ein rechtlicher Anspruch auf das Persönliche Budget.

Das Persönliche Budget ist ein fester monatlicher Geldbetrag für behinderte Menschen. Er ist für Dienstleistungen bestimmt, die er oder sie benötigt, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Ziel ist, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Viele nutzen das Persönliche Budget, um zum Beispiel selbstständig in der eigenen Wohnung zu leben.

Das Persönliche Budget ermöglicht passgenau, den individuellen Hilfebedarf einzukaufen und zu organisieren. Der behinderte Mensch bestimmt selbst, wer die erforderliche Unterstützung leisten soll. Er bestimmt das „wann“ und das „wie“. Mit dem Persönlichen Budget sollen die Selbstständigkeit und Eigenverantwortung des behinderten Menschen sowie sein Wunsch- und Wahlrecht gestärkt werden. 

Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Art der Leistung: Aus der bisher üblichen Sachleistung wird eine Geldleistung. Insofern entstehen durch das Persönliche Budget keine neuen Leistungsansprüche.

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Persönliches Budget
Wer kann das Persönliche Budget bekommen?

Das Budget ist für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen gedacht. Das Persönliche Budget des Sozialhilfeträgers für Leistungen der Eingliederungshilfe kann unter folgenden Voraussetzungen eingerichtet werden:

  • Das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung
  • Gewöhnlicher Aufenthaltsort im jeweiligen Stadt- oder Landkreis 
  • Anspruch auf mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege
  • Das monatliche Einkommen des/der Antragssteller/in liegt unter 694 Euro. 
  • Das Vermögen des/der Antragssteller/in liegt unter 2.600 Euro.
  • Die mit dem Persönlichen Budget angestrebte Lebensgestaltung entspricht den oben genannten Zielen des Persönlichen Budgets.
  • Das Persönliche Budget darf nur zur Verwirklichung der mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Ziele verwendet werden. Das Erreichen der Ziele wird in der Regel halbjährlich im Rahmen eines Gesprächs überprüft.  
Wofür ist das Budget des Sozialhilfeträgers?

Mit dem Geld können behinderte Männer und Frauen Dienstleistungen ordern aus den Bereichen:

  • Wohnen und Haushalt, 
  • Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, 
  • Bildung und Freizeit, 
  • Kommunikation und Information, 
  • Mobilität sowie 
  • Hilfe zur Pflege.

Konkret können das zum Beispiel sein: Koch-, Spül- und Einkaufshilfen, Begleitung bei Behördengängen, Fahr- und Essensdienste oder auch Begleitung für den Theaterbesuch.

Wen können behinderte Menschen beauftragen?

Wen Budgetnehmer beauftragen, bleibt ihnen überlassen. Es gibt Heime und Einrichtungen, welche die Dienstleistungen erbringen, aber auch Angehörige, Nachbarn oder Studierende.

Wo gibt es das Budget?

Behinderte Menschen oder ihre gesetzlichen Betreuer können den Antrag auf ein Persönliches Budget formlos beim jeweiligen Sozialhilfeträger (Landratsamt oder Stadtkreis) stellen. Auch andere Träger wie die Deutsche Rentenversicherung, die Pflegekasse, die Krankenkasse, das Integrationsamt, die Kriegsopferfürsorge, die öffentliche Jugendhilfe, die Unfallversicherung  oder die Agentur für Arbeit nehmen Anträge entgegen.

Was ist ein trägerübergreifendes Budget?

Wer Leistungen von verschiedenen Trägern, also zum Beispiel vom Sozialamt, von der Pflegekasse und der Agentur für Arbeit bekommt, braucht nicht drei Anträge stellen. Er kann Hilfe aus einer Hand durch ein „trägerübergreifendes Budget“ erhalten. Er oder sie braucht nur bei einem der in Frage kommenden Leistungsträger einen Antrag zu stellen. Die Behörde führt dann alle Leistungen im „trägerübergreifenden Budget“ zusammen.

Wie hoch ist das Budget?

Ob Stadt- und Landkreise, Krankenkassen oder das Integrationsamt – alle Leistungsträger legen das Budget nach ihren Leistungsgesetzen und nach dem individuellen Hilfebedarf des behinderten Menschen fest. Die Höhe des Budgets der Eingliederungshilfe lag bisher je nach Hilfebedarf und Behinderung zwischen monatlich 400 und 1.300 Euro.

Das Persönliche Budget soll nicht höher sein als Sachleistungen, die ein behinderter Mensch erhalten würde. Beispiel: Eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung durch das Persönliche Budget sollte in der Regel nicht teurer sein als eine stationäre Unterbringung.

Ihr Ansprechpartner

Ulrich Allmendinger

Referatsleiter "Sozialhilfe-Service, Grundsatz, Fortbildung"
Telefon: 0711 6375-323
E-Mail schreiben

  

Publikationen:

Das Persönliche Budget in einfacher Sprache. Die unten stehende Broschüre ist besonders für Menschen mit Sprachschwierig-keiten gedacht.

Das trägerübergreifende Budget "Jetzt entscheide ich selbst" Version in leichter Sprache,Hrsg. Bundesministerium für Arbeit und Soziales





Der Leitfaden dient den Stadt- und Landkreisen als Arbeitshilfe im Umgang mit Persönlichen Budgets und unterstützt sie bei ihrer Ermessensentscheidung im Einzelfall.