Impfgeschädigte

Menschen, die durch eine staatlich angeordnete Impfung einen Impfschaden erlitten haben, steht auf der gesetzlichen Grundlage des Infektionsschutz-gesetzes eine Entschädigung zu.

Zu den verpflichtenden Impfungen zählte beispielsweise bis 1975/76 die Pockenschutzimpfung, die in seltenen Fällen schwere Schäden verursachte.

Impfgeschädigte Menschen erhalten die gleichen Leistungen wie Kriegs-, Wehrdienst- und Gewaltopfer. Über die Anerkennung als Impfgeschädigter entscheidet das Landratsamt.

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