Betreuungsrecht
Beim KVJS ist die überörtliche Betreuungsbehörde angesiedelt
Sie hat ein breites Spektrum an Aufgaben:
- Beratung von örtlichen Betreuungsbehörden
- Anerkennung, Förderung und fachliche Unterstützung von Betreuungsvereinen
- Fortbildungsangebote für Betreuer/innen
- Mitarbeit in Gremien zum Betreuungsrecht
- Öffentlichkeitsarbeit zum Betreuungsrecht
Was ist Betreuung?
Rechtliche Betreuung brauchen Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.
Durch das Betreuungsgesetz wurde 1992 die Entmündigung abgeschafft. Die Vertretungsbefugnis heißt jetzt „rechtliche Betreuung".
Rechtliche Betreuung ist eine Hilfestellung nach den Maßstäben des Selbstbestimmungsrechts. Rechtliche Betreuung soll nur soweit eingreifen, wie Betroffene nicht in der Lage sind, sich selbst zu helfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, bestellt der Betreuungsrichter, in Württemberg der Notar, einen gesetzlichen Vertreter – den rechtlichen Betreuer.
Die Aufgaben des Betreuers
Rechtliche Betreuer ...
- sind persönliche Ansprechpartner/innen der Betroffenen
- sorgen für ein menschenwürdiges Lebensumfeld
- verwalten das Einkommen und Vermögen des Betreuten
- treffen notwendige Entscheidungen bei medizinischen Maßnahmen
- organisieren weitere Hilfen
... und vieles mehr.
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Ihr Kontakt zu uns:
Carola Dannecker
Stv. Referatsleiterin "Hauptfürsorgestelle, Überörtliche Betreuungsbehörde, Stiftungen"E-Mail schreiben
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Adressen / Informationen
Örtliche Betreuungsbehörden
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