Urteile, Kommentare und Stellungnahmen
- Amtsermittlungspflicht bei der Betreuerauswahl
Eine aktuelle Entscheidung des BGH zum Umfang der Amtsermittlungspflicht in Fällen, in denen das Betreuungsgericht statt eines vom Betroffenen vorgeschlagenen Angehörigen einen Berufsbetreuer auswählt , finden Sie hier.
- Beschwerderecht der Angehörigen
Eine aktuelle Entscheidung des LG Stuttgart mit dem Leitsatz "Das Beschwerderecht der Angehörigen nach § 303 Abs. 2 FamFG ist auf die in § 303 Abs. 1 FamFG genannten Entscheidungen beschränkt" lesen Sie hier.
- Zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer
Die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr voraus; notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib oder Leben des Betreuten. Die Gefahr für Leib oder Leben setzt kein zielgerichtetes Verhalten des Betreuten voraus, so dass auch eine völlige Verwahrlosung ausreichen kann, wenn damit eine Gesundheitsgefahr durch körperliche Verelendung und Unterversorgung verbunden ist.
Den aktuellen Beschluss des BGH vom 13.01.2010 finden Sie hier.
- Beschluss in einer Unterbringungssache nach dem neuen FamFG gefasst
Eine Unterbringung kann nicht gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. BGB ("... weil … eine Heilbehandlung … notwendig ist, …“) genehmigt werden, wenn die angestrebte Heilbehandlung - aus welchen Gründen auch immer - nicht oder nicht mehr durchgeführt wird. Deshalb darf eine bereits erteilte Genehmigung nicht länger aufrechterhalten werden, wenn der Betreute bereits untergebracht ist, sich aber sodann herausstellt, dass die in der Unterbringungseinrichtung tätigen Ärzte - in Abweichung von dem der Genehmigung zugrunde liegenden ärztlichen Gutachten - eine Heilbehandlung für medizinisch nicht geboten erachten und eine solche Behandlung deshalb nicht durchführen.
BGH, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - XII ZB 225/09 hier.
- Urteil zum Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung
"Das Beitrittsrecht zur gesetzlichen Krankenversicherung als schwerbehinderter Mensch besteht nicht, wenn die notwendige Vorversicherungszeit verfehlt wird, weil ein möglicher anderweitiger Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht genutzt wurde." Diesen Leitsatz stellt das Bundessozialgericht in seinem Urteil zum Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung vom 28.05.2008 auf.
Das Urteil lesen Sie hier

