Stiftungen

Stiftung "Mutter und Kind"

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Bei geringem Einkommen können für die Erstausstattung des Kindes, für Umstandskleidung und die Einrichtung des Kinderzimmers bis zu 1.200 Euro gewährt werden.

Finanzhilfen, die einer Frau für den gleichen Zweck zum Beispiel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende zustehen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Auf die Stiftungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Einzelfallprüfung wird vom KVJS durchgeführt.

Anträge und weitere Informationen gibt es bei den örtlichen Schwangerschafts-Beratungsstellen.

  

Stiftung "Familie in Not"

Die 1981 errichtete Landesstiftung „Familie in Not" hilft werdenden Müttern mit finanziellen Problemen, Müttern mit Mehrlingsgeburten sowie Familien, die durch Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Geburt in Not geraten sind.

Der KVJS bearbeitet die Anträge auf Leistungen.

Die Leistung soll helfen, die wirtschaftliche und soziale Situation der Familie zu festigen. Die Stiftung unterstützt, wo staatliche und nicht staatliche Hilfen nicht zur Verfügung stehen oder nicht ausreichen. Dafür stehen jährlich rund 350.000 € zur Verfügung. Die Stiftungsleistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer erhält Hilfe?

Hilfen können Familien und Alleinerziehende sowie werdende Mütter in Konfliktsituationen erhalten, die in eine Notlage geraten sind.

Voraussetzungen für eine Hilfe durch die Stiftung

  • Leistungen der Landesstiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine anderen Hilfsmöglichkeiten (z.B. Unterhaltsvorschuss, Sozialhilfe) bestehen oder vorhandene Möglichkeiten nicht ausreichend sind.  
  • Die Notlage muss mit Hilfe der Stiftung dauerhaft zu bewältigen sein.  
  • Die Antragstellenden müssen ihren ständigen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben.

Welche Hilfen sind möglich?

Hilfen können in vielfältiger Form, je nach den individuellen Bedürfnissen geleistet werden. Ausgeschlossen sind jedoch Leistungen zur Ablösung von Geschäftsschulden aus einer selbstständigen Tätigkeit, von Forderungen des Bundes, der Länder und Kommunen, von Geldbußen und rückständigen Unterhaltsverpflichtungen oder von Schulden aus dem Erwerb von Wohnungseigentum.

Wo erhält man Auskunft und Antragsformulare?

Anträge auf Stiftungsleistungen werden entgegengenommen von

  • den Orts- und Bezirksstellen der freien Wohlfahrtspflege (wie z.B. Caritas, Diakonie, Pro Familia) oder der gemeinnützigen Familienverbände,  
  • dem örtlich zuständigen Jugend- oder Sozialamt,  
  • der Gemeinde,  
  • Schuldnerberatungsstellen,  
  • den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und den katholischen Schwangerenberatungsstellen.