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Stiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt werdende Mütter in Not- und Konfliktsituationen, die sich an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Bei geringem Einkommen können für die Erstausstattung des Kindes, für Umstandskleidung und die Einrichtung des Kinderzimmers bis zu 1.200 Euro gewährt werden.

Finanzhilfen, die einer Frau für den gleichen Zweck zum Beispiel aus der Sozialhilfe oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende zustehen, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Auf die Stiftungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Einzelfallprüfung wird vom KVJS durchgeführt.

Anträge und weitere Informationen gibt es bei den örtlichen Schwangerschafts-Beratungsstellen.

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