Arbeitgeber-Information
Finanzielle Hilfen
Sie wollen einen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen neu schaffen oder einen bereits vorhandenen Arbeitsplatz behinderungsgerecht anpassen? Das Integrationsamt des KVJS berät Sie dabei umfassend und kostenfrei, zahlt Zuschüsse und gibt zinsgünstige Darlehen.
Was wird gefördert?
- die Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes für einen schwerbehinderten Menschen. Dabei können sämtliche notwendigen Investitionen gefördert werden, zum Beispiel die Anschaffung von Büromöbeln, Computern oder Produktionsmaschinen.
Alles, was zum Arbeitsplatz gehört, ist förderfähig - auch wenn dies gar nichts mit der Behinderung zu tun hat! - die behinderungsgerechte Anpassung bereits vorhandener Arbeitsplätze schwerbehinderter Beschäftigter. Dazu gehören auch bauliche Veränderungen des Arbeitsumfeldes wie zum Beispiel die Schaffung eines behinderungsgerechten Zugangs zum Arbeitsplatz oder zur Toilette.
- der Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitsgebers, zum Beispiel, wenn ein schwerbehinderter Mensch nicht voll leistungsfähig an seinem Arbeitsplatz ist. Außergewöhnliche Belastungen entstehen aber auch, wenn aufgrund der Behinderung eine besondere Unterstützung und Betreuung am Arbeitsplatz benötigt wird, zum Beispiel von Kollegen oder Vorgesetzten. Der Ausgleich der außergewöhnlichen Belastungen des Arbeitgebers erfolgt in Form eines regelmäßigen Zuschusses zu den Lohnkosten.
Zusätzliche Förderprogramme!
Arbeitgeber, die schwerbehinderten jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz bieten, erhalten eine besondere finanzielle Unterstützung, zum Beispiel Inklusionsprämien bis 10.000 Euro. Mehr dazu finden Sie hier.
Auch Arbeitgeber, die arbeitslose schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre einstellen, können Inklusionsprämien bis 10.000 Euro erhalten. Nähere Informationen dazu finden Sie bei "Handlungsfeld 3" der "Initiative Inklusion".
Ihr Kontakt zu uns/Publikationen
Karin Kimmich-Protz
Referatsleiterin, Dienststelle Stuttgart
Telefon: 0711 6375-265
-
Fördergrundsätze Lohnkostenzuschüsse
45 KB
-
ZB Ratgeber: Die Leistungen des Integrationsamtes, 2016
3 MB
-
ZB Spezial "Finanzielle Leistungen - Das 1 x 1 der Förderung", 2015
5 MB
-
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Finanzielle Förderung und fachliche Beratung für Arbeitgeber, 6. Aufl., 2012
478 KB